Gericht in New Mexico verhängt hohe Auflagen gegen Meta
Ein Gericht in New Mexico hat Meta zu Zahlungen von insgesamt 942 Mio. Dollar verpflichtet und Instagram sowie Facebook als „öffentliches Ärgernis“ eingestuft, meldet IT-Boltwise.de. Die Summe setzt sich aus 375 Mio. Dollar Zivilstrafen aus einem März-Urteil und einem zusätzlichen Abhilfefonds über 567 Mio. Dollar zusammen. Der Fonds soll über fünf Jahre Maßnahmen finanzieren, die Schäden für junge Nutzerinnen und Nutzer adressieren.
Den größten Anteil des neuen Betrags macht ein Paket für Behandlung und Unterstützung aus: 420 Mio. Dollar für Therapieangebote sind vorgesehen. Weitere Mittel sollen in Aufklärung, Prävention, Screening-Angebote und damit verbundene Kosten fließen. Die Entscheidung folgt auf Feststellungen einer Jury, wonach Meta die psychische Gesundheit von Kindern wissentlich geschädigt und Erkenntnisse zu sexueller Ausbeutung Minderjähriger auf seinen Plattformen verschleiert habe.
Das Gericht ordnete zudem konkrete Änderungen an Facebook und Instagram an. Für Jugendliche soll die Nutzung auf höchstens 90 Stunden pro Monat begrenzt werden; nachts sollen Push-Mitteilungen gesperrt werden. Likes sollen ausgeblendet und Profile standardmäßig privat eingestellt werden. Ergänzend muss Meta Schutzfunktionen, Best Practices und Meldewerkzeuge über Banner und Informationsseiten verständlich erklären und regelmäßig anzeigen. In New Mexico sind diese Änderungen sowie eine Bildungskampagne einer Prüfung durch den Bundesstaat unterworfen.
Ein zentraler Teil der Entscheidung betrifft die Altersprüfung. Das Gericht verwies darauf, dass das US-Kinderdatenschutzrecht COPPA Meta daran hindere, Kinder unter 13 Jahren zur Übermittlung persönlicher Daten aufzufordern oder sie passiv online zu verfolgen, selbst wenn dies der Altersverifikation dienen sollte. Zugleich hielt es eine ausschließlich gegen Meta gerichtete Altersprüfung im Vergleich zu anderen sozialen Netzwerken für unausgewogen. Stattdessen muss der Konzern seine Verfahren zur Alterseinschätzung in den USA weiterentwickeln, unter anderem mithilfe von KI-gestützten Signalen wie Freundesnetzwerken sowie veröffentlichten und konsumierten Inhalten.
Innerhalb von zwei Jahren soll Meta außerdem ein spezielles Modell entwickeln, das Nutzerinnen und Nutzer unter 13 Jahren erkennt. Bei Personen in New Mexico, die das Unternehmen als unter 13 einschätzt, soll ein Altersnachweis angefordert werden. Kann Meta nur feststellen, dass ein Konto minderjährig ist, aber kein konkretes Alter schätzen, muss es die strengeren Schutzregeln anwenden, bis das Alter verifiziert ist. Zudem soll der Konzern mit Schulen oder einer Kinderschutzorganisation ein Meldeportal aufbauen, über das Schulpersonal mutmaßliche Unter-13-Konten melden kann. Bereits erhobene persönliche Daten von Kindern unter 13 Jahren sind zu löschen.
Meta muss dem Gericht halbjährlich über die Umsetzung der Maßnahmen berichten. Für den Konzern ist das Urteil ein weiterer Rückschlag in einer breiteren Welle von Klagen rund um Jugendschutz, Plattformdesign und Datenschutz. Der Generalstaatsanwalt von New Mexico, Raúl Torrez, wertete die Entscheidung als klares Signal, dass Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden, wenn Produktdesigns Kinder wissentlich gefährden. Meta kündigte Berufung an und erklärte, man arbeite intensiv an Sicherheit auf den Plattformen und werde sich weiter gegen Vorwürfe verteidigen, die aus Sicht des Unternehmens die Fakten falsch darstellten. Trotz der Höhe entspricht die Gesamtsumme nur einem kleinen Teil des Jahresgewinns von rund 60 Mrd. Dollar im Jahr 2025; die Aktie reagierte nachbörslich mit einem Rückgang von weniger als einem halben Prozent.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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