Das Landgericht Hamburg hat Google per einstweiliger Verfügung untersagt, eine rufschädigende Falschbehauptung in seinen KI-Übersichten anzuzeigen, berichtet Haendlerbund.de. Die KI habe einem Unternehmen scharfe Kundenkritik angedichtet. Google habe die Löschaufforderung des betroffenen Händlers vorgerichtlich ignoriert und vor Gericht keine stichhaltigen Quellen für die Vorwürfe vorlegen können. Die Kammer rechne die KI-Übersicht unmittelbar Google zu. Eine Haftung für jeden Ausrutscher bestehe nicht, wohl aber eine Reaktionspflicht, sobald ein Betroffener die Unwahrheit konkret nachweise.
LG Hamburg setzt Google Grenzen bei Suchübersichten
Das Landgericht Hamburg hat Google per einstweiliger Verfügung untersagt, eine rufschädigende Falschbehauptung in den KI-Übersichten der Suchergebnisse anzuzeigen. Darüber berichtet Haendlerbund.de. Im konkreten Fall soll Googles System in der „Übersicht mit KI“ behauptet haben, Kundinnen und Kunden hätten ein Unternehmen scharf kritisiert. Nach Darstellung des betroffenen Unternehmens fehlte dafür jede Tatsachengrundlage.
Der Fall ist für Unternehmen besonders relevant, weil die beanstandete Aussage oberhalb der regulären Suchtreffer erschien. Eine solche Platzierung kann den Ruf eines Anbieters unmittelbar beeinträchtigen, wenn frei erfundene Kundenkritik wie eine verdichtete Suchinformation wirkt. Google entfernte die Angaben nach einer vorgerichtlichen Aufforderung zunächst nicht. Vor Gericht konnte der Konzern nach den vorliegenden Informationen zudem keine stichhaltigen Quellen für die erhobenen Vorwürfe vorlegen.
Wann Suchmaschinen reagieren müssen
Die Hamburger Zivilkammer stellte klar, dass die automatisierte Übersicht dem Plattformbetreiber unmittelbar zuzurechnen ist. Damit kann Google für Inhalte in seinen KI-Zusammenfassungen verantwortlich sein, wenn dort unwahre und rufschädigende Aussagen erscheinen. Zugleich zieht der Beschluss keine anlasslose Haftung für jedes technische Versehen nach sich. Maßgeblich ist vielmehr, ob ein Betroffener konkret darlegt und nachweist, dass eine generative Aussage falsch ist.
Im verhandelten Fall fiel ins Gewicht, dass Google den Hinweis des Unternehmens vorgerichtlich ignoriert hatte. Nachdem auch im Verfahren keine belastbaren Quellen für die angebliche Kundenkritik vorgelegt wurden, untersagte das Gericht die weitere Anzeige der Aussage. Der Beschluss zeigt damit eine praxisnahe Grenze: Suchmaschinenbetreiber müssen nach einer konkreten und belegten Beanstandung prüfen und reagieren, wenn KI-generierte Suchübersichten falsche Tatsachenbehauptungen verbreiten.
Bedeutung für die Praxis
Für betroffene Unternehmen kann der Beschluss ein wichtiger Hebel sein, wenn Suchalgorithmen erfundene Lieferschwierigkeiten, angebliche Qualitätsprobleme oder frei erfundene Kundenvorwürfe prominent ausspielen. Eine fundierte Rüge sollte klar benennen, welche Aussage unwahr ist, warum sie den Ruf beeinträchtigt und welche Nachweise die Unrichtigkeit belegen. Reagiert der Anbieter trotz eines solchen Hinweises nicht, kann eine gerichtliche Durchsetzung in Betracht kommen.
Der Beschluss des Landgerichts Hamburg konkretisiert damit die Verantwortung für KI-generierte Suchinhalte, ohne eine pauschale Haftung für jede automatisierte Fehlleistung anzunehmen. Grundlage ist die einstweilige Verfügung vom 29. September 2025, Az. 324 O 404/25.
