Buchpreisbindung gilt auch für Amazon

Buchpreisbindung gilt auch für Amazon

Amazon hatte aus Kulanz einer Kundin einen Rabatt auf ein neues Buch gewährt. Nun gab der Onlineriese eine Unterlassungserklärung ab: Wiederholt sich so ein Fall, droht eine hohe Vertragsstrafe.

SRSybille RoemerRedakteurin
2 Min.· Aktualisiert am
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Amazon gab eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Börsenverein ab und hat sich verpflichtet, künftig keine Nachlässe im Zusammenhang mit Kundenbeschwerden beim Verkauf eines Buches zu gewähren. Sonst droht dem Unternehmen eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro.  

In besagtem Fall hatte ein Nutzer vor, ein gebrauchtes Buch bei Amazon zu erwerben. Weil die (private) Verkäuferin jedoch nicht bereit war dafür eine Rechnung auszustellen, wandte sich der Käufer an den Kundenservice von Amazon, der ihm daraufhin sofort ein verlagsneues Buch zum Preis des gebrauchten Buches verkaufte - also günstiger als der festgelegte Ladenpreis.

"Ausnahme" ließen die Richter nicht gelten

Amazon gab trotz Abmahnung des Börsenvereins keine Unterlassungserklärung ab. Im anschließenden Prozess argumentierte der Onlinehändler, es habe sich um einen Ausnahmefall gehandelt, die betroffene Mitarbeiterin sei zum Abschluss von Verträgen gar nicht bevollmächtigt gewesen, zudem sei der Sachverhalt verjährt. Das OLG teilte keines dieser Argumente, meldet der Börsenverein.

"Die Buchpreisbindung gilt für alle. Das wurde vor dem Oberlandesgericht nachdrücklich klargestellt", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands. "Der Börsenverein fühlt sich nach diesem Verfahren bestätigt: Auch Amazon muss sich daran gewöhnen, sich an die Gesetze zu halten". 

In erster Instanz war Amazon bereits vor dem Landgericht Wiesbaden unterlegen, hatte gegen das Urteil jedoch Berufung eingelegt. Nach einem  so genannten Hinweisbeschluss des OLG-Senats, wonach die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe, gab Amazon in der mündlichen Verhandlung nun doch eine Unterlassungserklärung ab.

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SR
Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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