Foto: Mann klebt ein neutrales Etikett auf einen Karton neben diskreten Wellnessprodukten im Lager.
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Google schreibt Händlern ein Etikett für Erotikware vor

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Google verlangt von Online-Händlern ein Etikett für Erwachsenenprodukte, berichtet Seroundtable.com. Der Konzern ergänzte seine Richtlinie für Seiten mit explizitem Inhalt um eine Zeile für E-Commerce-Seiten und um einen eigenen Abschnitt zu Shopping-Funktionen. Wer Artikel dort platziere, solle sie im Merchant Center mit dem Attribut „adult“ oder dem Markup „hasAdultConsideration“ auszeichnen. Auf die Sichtbarkeit in der organischen Suche wirke sich das Etikett nicht aus.

Google hat seine Richtlinien für Websites mit expliziten Inhalten erweitert und nimmt dabei den Handel stärker in den Blick. Wie Seroundtable.com berichtet, ergänzt der Konzern die Vorgaben um eine klare Anweisung für Online-Händler: Produkte mit Erwachsenenbezug sollen in E-Commerce-Feeds oder per Markup entsprechend gekennzeichnet werden.

Neue Pflichtangabe für Shopping-Funktionen

Konkret betrifft die Änderung Händler, die ihre Produktdaten für Google Shopping-Funktionen optimieren. Fallen Artikel nach Googles Richtlinie zu adult-oriented content unter Inhalte für Erwachsene, müssen sie im Merchant Center mit dem Attribut „adult“ versehen werden. Alternativ kann das strukturierte Daten-Markup „hasAdultConsideration“ genutzt werden. Damit schafft Google eine präzisere Kennzeichnung für Produkte, die in Shopping-Oberflächen erscheinen können.

Die Ergänzung besteht laut Bericht aus zwei Teilen. Zum einen wurde in der bestehenden Hilfeseite zu expliziten Inhalten eine neue Zeile für E-Commerce-Seiten eingefügt. Zum anderen enthält das Dokument nun einen eigenen Abschnitt mit dem Titel „For Google Shopping features“. Dort beschreibt Google, wie betroffene Produktangebote in Feeds oder im Markup auszuweisen sind.

Organische Suche bleibt unberührt

Für Händler ist besonders relevant, dass Google die Kennzeichnung klar von der organischen Websuche trennt. Das Label soll nach den Angaben keinen Einfluss auf die Sichtbarkeit einer Website in den regulären Suchergebnissen haben. Die Vorgabe zielt damit auf Produktdaten und Shopping-Funktionen, nicht auf das Ranking der Website insgesamt.

Praktisch bedeutet die Änderung: Händler mit Erwachsenenprodukten sollten ihre Produktfeeds und strukturierten Daten prüfen. Wenn die betroffenen Artikel in Google Shopping-Funktionen erscheinen sollen, ist die Kennzeichnung über das Merchant Center oder das passende Markup erforderlich. Relevante Felder sind dabei das Attribut „adult“ und das Markup „hasAdultConsideration“.

Mehr Klarheit für Produktdaten

Die neue Formulierung macht die Abgrenzung zwischen Website-Inhalten und Shopping-Daten deutlicher. Für das Onlinehandel-Umfeld ist das vor allem eine Frage sauberer Datenpflege: Produktinformationen müssen so vorbereitet werden, dass Google sie für Shopping-Kontexte korrekt einordnen kann. Laut Bericht wurde vermutlich auch die zugehörige Merchant-Center-Hilfe im Zuge der Anpassung überarbeitet.

Die Änderung wurde zudem in einer Diskussion auf X aufgegriffen. Offen bleibt, ob Google weitere Beispiele oder zusätzliche Hinweise für Grenzfälle ergänzt. Der aktuelle Stand verweist Händler auf zwei konkrete Kennzeichnungswege: „adult“ im Feed oder „hasAdultConsideration“ im Markup.

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