Das neue Fernabsatzgesetz tritt am 30. Juni in Kraft

Das neue Fernabsatzgesetz tritt am 30. Juni in Kraft

Das heute in Kraft getretene Fernabsatzgesetz hat weitreichende Folgen für das Internet- und Tele-Shopping sowie für den gesamten Versandhandel.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Wie CYbiz.de schon am 13. Juni berichtet hatte, haben Verbraucher, die im Internet oder auch per Tele-Shopping oder Katalog Waren bestellen, ab sofort ein Widerrufsrecht. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Waren kann der Verbraucher die Waren gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.

Liegt der Bestellwert über 40 Euro, muss der Händler sogar die Rücksendungskosten tragen. Das neue Gesetz schreibt auch eine detaillierte Aufklärung des Verbrauchers über Produkteigenschaften auf Websites und in Katalogen vor.

Vor der Bestellung muss der Verbraucher über die wichtigsten Kauf- und Lieferbedingungen informiert werden. Bei jeder Bestellung ist dem Verbraucher zudem eine Auftragsbestätigung mit den Eckdaten der Bestellung zu übersenden. Nähere Informationen zum Fernabsatzgesetz finden Sie unter www.haerting.de/fernabsatz.html (DS)

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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