E-Signatur: Letzte Hürde genommen

E-Signatur: Letzte Hürde genommen

2 Min.Aktualisiert am
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Dem breiten Einsatz elektronischer Signaturen steht nichts mehr im Wege. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften ist die elektronische der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt worden.

Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes. So können beispielsweise Steuererklärungen vollständig elektronisch abgegeben werden. Einerseits soll der rechtsverbindliche digitale Schriftverkehr zur schnelleren Bearbeitung von Anträgen führen. Andererseits wirkt sich das neue Gesetz auch für die Verwaltung günstig aus: Die Daten liegen nun direkt elektronisch vor und müssen nicht erst auf den Computer übertragen werden.

Bundesinnenminister Otto Schily beschreibt das Gesetz als "wichtiges Element der E-Government-Initiative der Bundesregierung". Mit BundOnline 2005 hat sich die Regierung verpflichtet, in den nächsten vier Jahren mehr als 350 Dienstleistungen der Bundesverwaltung im Internet bereit zu stellen.

Die Zeit bis zum Inkrafttreten der wesentlichen Gesetzesregelungen am 1. Februar 2003 wird die Verwaltung zur weiteren Vorbereitung des elektronischen Verkehrs nutzen. Die Länder hatten im Bundesrat gebeten, ihnen diesen Zeitraum für die Anpassung ihres Landesrechts einzuräumen. (ST)


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