Etappensieg für Gardena

Etappensieg für Gardena

Die einstweilige Verfügung ist vom Tisch. Nun muss die Hauptverhandlung klären, ob Gardena Praktiker beliefern muss.Die von der Praktiker Bau ...

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass keine Dringlichkeit vorliegt, die notwendige Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung ist. Praktiker habe nicht glaubhaft darlegen können, warum der Ausfall von Gardena als Lieferant spürbare Auswirkungen auf die Wettberwerbsfähigkeit des Baumarkts haben solle.

"Nicht gegen unseren Willen beliefern"

"Das Gericht hat völlig richtig entschieden", sagt Martin Bertinchamp, Geschäftsführer der Gardena GmbH. "Wir sind nicht verpflichtet, gegen unseren Willen bestimmte Vetriebskanäle zu beliefern."

Die Frage, ob seitens Praktiker tatsächlich ein Anspruch auf Belieferung durch den Gartengerätehersteller besteht, kann allerdings endgültig erst in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Praktiker hatte im Februar 2008 eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Gardena dazu verpflichtete, Praktiker bis auf weiteres vertragsgemäß mit Gardena-Produkten zu beliefern. Auslöser des Verfahrens war die Ankündigung der Ulmer, die Geschäftsbeziehungen zu Praktiker zum 29. Februar 2008 zu beenden und Praktiker in Deutschland ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu beliefern.

Die Gardena-Verantwortlichen reagierten damit auf die Rabattaktionen der Baumarktkette, die ihrer Meinung nach der Premiummarke schaden.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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