"Hart, aber richtig"

"Hart, aber richtig"

Das Urteil über die Kündigung einer Kassiererin, die Pfandbons unterschlagen hat, beschäftigt die Presse: Die Kommentare reichen von Sachlichkeit bis zur grenzenlosen Aufregung.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
3 Min.· Aktualisiert am
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Viele Beiträge schlagen einen sachlichen Ton an, andere hinterfragen die Moral hinter der Entscheidung der Supermarktkette Kaiser's, die eine Fachkraft mit 31 Jahren Erfahrung auf die Straße setzte. Doch der Kern des Richterspruchs wird so gut wie nicht angefochten.

„Keine Klassenjustiz"

Laut Neuer Osnabrücker Zeitung ist das Urteil „Kein Fall von Klassenjustiz". Das Blatt schreibt in einem Kommentar: „Dieses Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts dürften nicht wenige für einen Skandal halten. Die Rechtsprechung ist in Fällen von Diebstahl oder Veruntreuung am Arbeitsplatz jedoch spätestens seit dem Bienenstichurteil aus den 80er-Jahren klar: Auch das Essen eines Stücks Kuchen kann zur Entlassung einer Bäckereifachverkäuferin führen."

Das sei „hart, aber richtig" urteilt die Zeitung. Denn andernfalls hätten Gerichte eine Art Betrugsgrenze festzulegen: „Wie viel darf ein Arbeitnehmer stehlen, bis der Rauswurf droht: 2 Druckerpatronen, 20 oder 200?"

Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) schlägt in dieselbe Kerbe: „Es geht ums Prinzip. Wo will man die Grenze ziehen? Gibt es Regeln, etwa, wer 30 Jahre im Betrieb beschäftigt war, kommt bei 50 Euro Schwund mit einer Verwarnung davon, nach fünf Jahren darf man dagegen höchstens fünf Euro mitgehen lassen?"

Aufregung im Boulevard

„Pleite-Banker dürfen ungestraft Milliarden verbrennen, aber eine Kassiererin wird wegen 1,30 Euro gefeuert" - so lautet hingegen die Überschrift der Bild-Zeitung in gewohnt aufgeregter Manier. Im Innenteil fragt die Boulevardzeitung, „ob ein Manager auch so hart bestraft worden wäre". Das Urteil „sorgt für Empörung", behauptet Bild.

Der Kommentator vom Westfalen-Blatt aus Dortmund regt sich ebenfalls über das Urteil auf: „Wie gerecht ist das Recht, wenn es Pfandbons im Wert von 1,30 Euro höher einschätzt als 31 Jahre Treue zum Arbeitgeber? Gibt es da für die Gerichte wirklich keinen Spielraum, keine Abwägung? Wenn nicht, muss das geändert werden."

„Überraschend kann das Urteil nicht sein," schreibt dagegen das Frankfurter Allgemeine Zeitung - und verweist auf ähnliche Richtersprüche aus der Vergangenheit, bei denen es etwa um den Klau eines Lippenstifts oder einer angebrochenen Küchenrolle ging.

 „Es ist merkwürdig, dass man E. erst drei Tage nach der angeblichen Tat mit den Vorwürfen konfrontierte: Drei Tage beträgt die Löschungsfrist der Videoaufzeichnungen aus dem Kassenbereich, die sie womöglich entlastet hätten", spekuliert die linke Die Tageszeitung (taz).´

Für die Frankfurter Rundschau ist das Urteil „kein Skandal": „An diesem Verfahren war weder etwas Ungewöhnliches noch fällt die Entscheidung aus dem Rahmen", schreibt das Blatt. Ein Kritikpunkt sieht die Zeitung trotzdem: Die Richter hätten „die Interessen einer Beschäftigten mit über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit zu gering und die des Arbeitgebers zu stark gewichtet".

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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