Keine Versandkosten bei Reklamation

Keine Versandkosten bei Reklamation

Grundsatzurteil für Versandhändler: Kunden müssen nicht die ursprünglichen Portokosten tragen, wenn sie Waren umtauschen oder zurückgeben. Verbraucherschützer hatten geklagt.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Verbraucherschützer hatten gegen eine Vertragsklausel des Karlsruher Versandhändlers Heine geklagt, das seinen Kunden für die Zusendung der Ware einen Versandkostenanteil von pauschal 4,95 Euro in Rechnung stellte.

Nicht für die Kosten der Rücksendung

Diese Gebühr wurden den Kunden nicht erstattet, wenn sie die Sachen zurückgaben oder den Vertrag widerriefen - wozu sie laut Verbraucherschutzrecht grundsätzlich einen Anspruch haben. Die Entscheidung gilt jedoch nur für die ursprünglichen Versandkosten - und nicht für die Kosten der Rücksendung.

Der BGH hatte das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt, weil das Verbraucherschutzrecht auf europäischen Richtlinien beruht.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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