Österreich besteuert große Onlinehändler – deutsche Anbieter tragen mit
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Österreich besteuert große Onlinehändler – deutsche Anbieter tragen mit

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Seit 1. Oktober zahlen Onlinehändler mit mehr als 100 Millionen Euro Österreich-Umsatz eine Paketsteuer von 2 Euro netto. Die meisten geben sie an die Kundschaft weiter, einige erstatten sie bei Retouren. Mehrere Händler gehen juristisch dagegen vor – darunter deutsche.

In Österreich gilt seit 1. Oktober eine Paketsteuer für große Versandhändler. Sie beträgt 2 Euro pro zugestelltem Paket, mit Umsatzsteuer 2,40 Euro. Steuerpflichtig sind Händler, die im Vorjahr mehr als 100 Millionen Euro Versandhandelsumsatz in Österreich erzielt haben, so das Finanzministerium in seinen FAQ. Bei Marktplatzverkäufen gilt der Plattformbetreiber als Steuerschuldner. Die Steuer entsteht mit der Zahlungsannahme im Checkout, nicht bei Zustellung.

Das Ministerium rechnet laut ORF mit Einnahmen von rund 280 Millionen Euro pro Jahr. Damit soll die seit 1. Juli gesenkte Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanziert werden.

Rund 15 Händler betroffen, darunter deutsche

Betroffen sind nach Medienberichten rund 15 bis 16 Anbieter, darunter Amazon, Temu, Shein, AliExpress, Ebay, Apple, Ikea und XXXLutz. Aus Deutschland stammen Otto, Zalando, Mediamarkt, BestSecret und auch die Shop Apotheke steht auf der Liste. Bei Refurbed widersprechen sich die Berichte: Der ORF zählt den Anbieter zu den Betroffenen, die Salzburger Nachrichten sehen ihn unter der Schwelle.

Das Gesetz lässt den Händlern die Wahl, die Steuer pro Paket oder pro Bestellung abzurechnen – jeweils einheitlich für ein Quartal. Amazon, Otto und Zalando haben sich laut Salzburger Nachrichten für die Abrechnung pro Bestellung entschieden.

Wer weitergibt, wer erstattet

Amazon weist die 2,40 Euro nach eigenen Angaben im Checkout gesondert aus und erstattet sie, wenn Kundinnen und Kunden innerhalb der Rückgabefrist zurücksenden. Otto Österreich und Zalando wollen die Steuer bei vollständigen und zeitnahen Retouren ebenfalls erstatten, berichtet der ORF. Gesetzlich ist das nicht vorgesehen: Nach Zustellung bleibt die Steuer laut Finanzministerium auch bei einer Retoure fällig. Die Erstattung ist damit eine freiwillige Leistung der Händler.

Otto Österreich trägt die Steuer laut heute.at zunächst zwei Wochen selbst und gibt sie danach weiter. XXXLutz verzichtet vorerst auf eine Weitergabe, betroffen seien ohnehin nur kleine, paketfähige Artikel, nicht Möbellieferungen über die eigene Logistik.

Klagen laufen bereits

Zalando hat nach Angaben gegenüber den Salzburger Nachrichten bereits am 20. August Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Amazon äußert Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Verfassung und dem EU-Binnenmarkt. Harald Gutschi, Chef von Otto Österreich, rechnet mit bis zu zehn klagenden Händlern. Er nennt die Umsatzschwelle „völlig willkürlich“: Die Steuer habe chinesische Billiganbieter treffen sollen, belaste aber heimische Unternehmen.

Der Weg durch die Instanzen dauert laut Gutschi mindestens zwei Jahre, mit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof weitere zwei. Bis dahin müssen die Händler zahlen und die Steuerbescheide anfechten.

Der Handelsverband lehnt die Steuer ab. Er beruft sich auf Wirkungsanalysen, nach denen jährlich 2.870 Arbeitsplätze und 360 Millionen Euro Wirtschaftsleistung verloren gingen. Geschäftsführer Rainer Will nannte die Steuer im Juni einen „Innovations- und Jobkiller“. Wer diese Analysen erstellt hat, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Was das für den deutschen Handel bedeutet

Deutsche Händler sind auf zwei Wegen betroffen: direkt, wenn sie selbst über der Schwelle liegen, und indirekt, wenn sie über große Marktplätze nach Österreich verkaufen. Laut Salzburger Nachrichten verkaufen rund 4.000 österreichische Unternehmen über solche Plattformen.

Für Sendungen aus Drittstaaten kommen zur Paketsteuer EU-Abgaben hinzu – die 3-Euro-Zollpauschale seit Juli und eine Bearbeitungsgebühr ab November. Was die EU-Zollreform ändert, ordnen wir am Sonntag ein.

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