
Pfandfreie Brause sorgt für Ärger
Die Deutsche Umwelthilfe prangert den Verkauf von pfandfreien Getränkedosen an. Der illegale Handel floriere überwiegend mit Coca-Cola-Produkten. Der Hersteller weist die Vorwürfe zurück.
Auf den im Rahmen der Testkäufe erworbenen Getränkedosen fehlte sowohl das Pfand-Logo als auch jeglicher Hinweis auf die Pfandpflicht. Damit verschaffen sich die Händler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die ihre Getränke ordnungsgemäß bepfanden, kritisieren die Umweltschützer.
"Auch weitere Ziele der Pfandeinführung, wie die Eindämmung des Litterings von Einweggetränkeverpackungen und die Erzielung hoher Rücklaufquoten der in Verkehr gebrachten Einwegverpackungen, werden konterkariert", kritisiert Maria Elander, Leiterin der DUH-Abteilung Kreislaufwirtschaft.
Grossist in Berlin räumt Verstoß ein
Die DUH recherchierte die Lieferantenkette und wurde fündig, als sie bei einem Lebensmittel-Grossisten in Berlin zum vermeintlichen Wiederverkauf 300 Coca-Cola Dosen bestellte: Verkauft wurden ihr diese Dosengetränke ohne Pfand. Das Handelsunternehmen hat zwischenzeitlich eine sogenannte strafbewährte Unterlassungserklärung unterschrieben und damit den Verstoß gegen die Verpackungsverordnung eingeräumt.
"Der in Berlin und einigen weiteren Großstädten zu beobachtende pfandfreie Verkauf von Getränken schädigt alle Betriebe, die Recht und Gesetz beachten und insbesondere das umweltfreundliche Mehrweg-Getränkesystem. Bei den von der DUH festgestellten Verstößen gegen die Pfandpflicht handelt es sich keineswegs um Einzelfälle oder Irrläufer, sondern um organisierte Rechtsverstöße“, sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Wettbewerbsvorteil gegenüber pfandehrlichen Händlern
Die meisten der bei den Testkäufen erstandenen pfandfrei verkauften Getränkedosen stammen von der Coca-Cola Company. Die Deutsche Umwelthilfe hatte in den vergangenen Jahren Coca-Cola bereits mehrfach auf den Missstand hingewiesen, dass sogar in Deutschland abgefüllte, angeblich für den Export produzierte Dosengetränke über Kioske und Imbissbuden verkauft werden.
Der zuständige Coca Cola Manager rechtfertigte sich seinerzeit mit dem Hinweis, diese speziellen Getränkedosen seien für den Verkauf auf Kreuzfahrtschiffen und Militäranlagen bestimmt und konnte sich nicht erklären, wie diese in Döner-Buden und Imbissständen verkauft werden könnten.
Die DUH hatte zuletzt 2008 die Coca-Cola GmbH aufgefordert, "angemessene Maßnahmen zur bundesweiten Einstellung des ordnungswidrigen pfandfreien Verkaufs von Coca-Cola Produkten in Einweg-Dosen" zu ergreifen.
Erfinderisch schon zur Fußballl-WM
Dass der Limonaden-Multi ein besonderes Verhältnis zu Recht und Gesetz hat, zeigte sich nach Meinung des Umweltverbandes schon während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Damals versuchte Coca-Cola gemeinsam mit der Imbissbudenkette McDonalds, pfandfreie Einwegplastikflaschen, den so genannten Coke-Ball, zu verkaufen. So habe der Brauseabfüller das „Green-Goal-Konzept“ des Sportereignisses in einer Mülllawine begraben, argumentiert die DUH.
Erst unmittelbar zu Beginn der Fußball-WM stoppten diese beiden amerikanischen Unternehmen den rechtswidrigen Verkauf aufgrund der von der DUH eingeleiteten rechtlichen Schritte.
Behörden kontrollieren zu selten
Der pfandfreie Getränkeverkauf in Kiosken, Fast-Food-Läden und Imbiss-Buden kommt nur in den seltensten Fällen zur Anzeige, so die DUH. Kontrollen durch zuständige Behörden erfolgten – wenn überhaupt – nur nach Hinweisen von betroffenen Verbrauchern oder benachteiligten Wettbewerbern.
Die DUH fordert daher die Vollzugsbehörden auf, konsequent die Verstöße zu verfolgen und insbesondere die Rolle der von diesen illegalen Praktiken profitierenden Getränkeabfüller wie Coca Cola zu untersuchen.
Coca Cola weist Vorwürfe zurück
Der angegriffene Limonadenhersteller hat unterdessen den Anschuldigungen widersprochen: "Coca-Cola Deutschland hält sich an die Vorgaben der deutschen Verpackungsverordnung und weist die Vorwürfe seitens der Deutschen Umwelthilfe entschieden zurück. Verstöße gegen die Verpackungsverordnung sind nicht im Interesse von Coca-Cola. Sie würden eine Benachteiligung unserer eigenen Kunden in Deutschland darstellen", heißt es in einem Statement der Coca Cola-Pressestelle.
"Die Freiheit des EU-Warenverkehrs erlaubt nicht - wie von der DUH gefordert - ein Eingreifen in freie Warenströme", heißt es dort weiter. "Aufgrund des freien Warenverkehrs haben wir allerdings keinen Einfluss darauf, wenn ausländische Lieferanten Ware an deutsche Kunden abgeben. Coca-Cola kann somit keine unmittelbaren Maßnahmen ergreifen. Das Unternehmen begrüßt jedoch, wenn Händler, Zwischenhändler und Importeure angehalten werden, DPG-Aufkleber zu beziehen und auf importierten Einweg-Produkten aufzubringen."
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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