Als erstes Handelsunternehmen darf die Baumarktkette Praktiker die Belegschaft kurzarbeiten lassen. Von der Musterentscheidung der Arbeitsagentur sind tausende Mitarbeiter betroffen.
12 Prozent weniger Arbeit
Die Angestellten sollen überwiegend 12 Prozent weniger arbeiten. Sie erhielten entsprechend weniger Lohn, der nun von der Bundesagentur zu 60 Prozent ausgeglichen werde.
Im Fall Praktiker habe erstmals eine Arbeitsagentur anerkannt, dass der Arbeitsausfall eines Einzelhandelsunternehmens konjunkturell bedingt sei und andauern werde. Die Praktiker-Genehmigung könne somit als Muster für Kurzarbeitspläne anderer Handelsunternehmen dienen, hieß es.
