Obi darf sein Orange nicht länger als Marke schützen, berichtet Businessinsider.de. Der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück und beendete den Streit mit Hornbach und Globus, die die Löschung der 2010 eingetragenen Farbmarke beantragt hatten. Der Farbton diene höchstens als Erkennungszeichen für Baumärkte insgesamt, nicht für einen einzelnen Anbieter.
BGH beendet Obis Streit um die Farbe Orange
Obi verliert den Markenschutz für seinen charakteristischen Orange-Ton. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Baumarktkonzerns zurück und bestätigte damit die Löschung der 2010 eingetragenen Farbmarke. Der langjährige Rechtsstreit mit Hornbach und Globus ist damit beendet. Beide Wettbewerber hatten die Löschung beantragt, weil sie in ihrem Markenauftritt ebenfalls Orange-Töne verwenden.
Nach Auffassung des Gerichts fehlt der abstrakten Farbmarke die nötige Unterscheidungskraft. Orange könne im Baumarktumfeld höchstens als allgemeines Erkennungszeichen der Branche verstanden werden. Es reiche aber nicht aus, um Verbraucher verlässlich auf Obi als konkreten Anbieter schließen zu lassen. Für das Recht an einer Farbe als Marke gelten damit hohe Anforderungen, besonders wenn der Farbton losgelöst von Logo, Schriftzug oder Produktgestaltung geschützt werden soll.
Umfragen überzeugten das Gericht nicht
Obi hatte argumentiert, der helle Orange-Ton sei ein zentraler und unverwechselbarer Bestandteil der eigenen Markenidentität. Zur Stützung legte das Unternehmen zwei repräsentative Umfragen aus mehreren Jahren vor. Danach verbanden zunächst 45,6 Prozent und später 49,6 Prozent der Bevölkerung Orange mit Obi. Dem BGH genügte diese Zuordnung nicht. Ein Gegengutachten kam sogar nur auf eine Assoziationsrate von 30 Prozent.
Bereits das Bundespatentgericht hatte die Löschung der sogenannten abstrakten Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt für rechtens erklärt. Der BGH folgte nun dieser Linie. Maßgeblich waren die eingereichten Expertisen und die Frage, ob Verbraucher aus der Farbe eines Produkts auf dessen betriebliche Herkunft schließen können. Im konkreten Fall sah das Gericht diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Signalwirkung für Markenauftritte im Handel
Der Fall zeigt, wie begrenzt der Schutz einzelner Farben im Marketing sein kann. Farben können Wiedererkennung schaffen, doch als alleinstehende Marke müssen sie eindeutig einem bestimmten Anbieter zugeordnet werden. Das gelang Obi aus Sicht der Gerichte nicht, zumal Hornbach und Globus ebenfalls Orange in ihrem Auftritt nutzen.
Andere Unternehmen konnten Farb- und Gestaltungselemente dagegen erfolgreich absichern. Genannt werden die Sparkassen mit ihrem Rot, Lindt mit der goldenen Folie des Osterhasen, die Telekom mit Magenta und Milka mit dem charakteristischen Lila. Für Obi bleibt die Marke weiterhin visuell mit Orange verbunden, der exklusive Schutz des Farbtons endet jedoch mit der bestätigten Löschung der 2010 eingetragenen Farbmarke.

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