Tengelmann muss Mini-Preisschilder ändern

Tengelmann muss Mini-Preisschilder ändern

1 Min.Aktualisiert am
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Kaiser's Tengelmann wird Lebensmittelgrundpreise auf Preisetiketten künftig deutlicher kenntlich machen. Das Unternehmen reagiert damit auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Nach der Preisangabenverordnung sind Händler verpflichtet, die Grundpreise auf der Basis von Mengeneinheiten wie 100 Gramm oder 1 Liter "leicht erkennbar" auszuzeichnen.

Grundpreis wichtig für Preisvergleich

Die Verbraucherschützer betonten, wie wichtig Grundpreisangaben insbesondere nach der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 für den Preisvergleich seien. 

Erst Anfang November hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nach einem bundesweiten Marktcheck beanstandet, der Lebensmitteleinzelhandel setze die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um und erschwere den Verbrauchern damit den Preisvergleich auf Basis des Preis-Mengen-Verhältnisses. Auf den Preisetiketten würden häufig falsche Bezugsgrößen verwendet, vielfach fehle der Grundpreis völlig.

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