Urteil: Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung

Urteil: Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung

2 Min.Aktualisiert am
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Amazon lässt lieber mal Fünfe gerade sein, als einen Kunden zu verprellen. Das wurde dem Onlinehändler nun zum Verhängnis - er hat einen Rabatt auf ein neues Buch gegeben.

Das Landgericht Wiesbaden sah es als erwiesen an, dass ein Mitarbeiter von Amazon einen wirksamen Kaufvertrag mit einem Buchkäufer abgeschlossen und dabei einen Preisnachlass gewährt hat. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte die Klage gegen den weltgrößten Onlinehändler eingereicht.

Amazon wurde dabei das oberste Geschäftsprinzip der Kundenfreundlichkeit zum Verhängnis – lieber freigiebig sein, als meckernde Kunden zu riskieren. Der Onlinekäufer hatte nämlich ursprünglich vor, das Buch gebraucht bei amazon.de über eine Plattform zu erwerben, auf der sowohl gewerbliche als auch private Anbieter verkaufen. Weil die Verkäuferin aber nicht bereit war, dafür eine Rechnung auszustellen, wandte sich der Käufer an den Kundenservice von Amazon, der ihm daraufhin sofort ein verlagsneues Buch zum Preis des gebrauchten Buches verkaufte.

"Prüfen laufend, ob Amazon die Preisbindung einhält"

"Amazon ermöglicht alles, ohne Rücksicht auf Gesetze – das scheint die Devise des Versandhändlers zu sein", ärgert sich Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. "Der Börsenverein fühlt sich nach dem Urteil bestätigt, weil unserer Klage vom Landgericht Wiesbaden in vollem Umfang entsprochen wurde. Wir prüfen laufend, ob Amazon die Preisbindung einhält."
 

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