
Easycash zahlt 60.000 Euro Bußgeld
Der Zahlungsdienstleister Easycash muss wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz 60.000 Euro Bußgeld zahlen. Das Unternehmen akzeptierte den Bescheid des Datenschutzbeauftragten NRW.
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Der Zahlungsdienstleister Easycash muss wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz 60.000 Euro Bußgeld zahlen. Das Unternehmen akzeptierte den Bescheid des Datenschutzbeauftragten NRW.

Datenschützer aus drei Ländern fordern eine schnellere Löschung von Kundendaten, die bei der Zahlung mit EC-Karte gespeichert werden. Eine bundesweite Einigung hierzu gibt es jedoch nicht.

Die Sparkassen rüsten sämtliche Girocards (ehemals EC-Karten) mit der NFC-Technik für kontaktloses Bezahlen aus. Ab 2012 sind Pilotprojekte geplant, unter anderem mit Edeka. Der Handel sprach mit dem zuständigen Experten des DSGV.

Die Geschäftsführung von Easycash bezieht im Interview mit Der Handel Position zu den Gebührenstrukturen bei EC-Kartenzahlung, zum Streitthema Datenschutz und zur Zukunft des bargeldlosen Zahlens.

Die Redaktion von Der Handel sprach mit Peter Ehmke, General Manager Deutschland von Mastercard, über mobile Zahlungslösungen und den deutschen Debitkartenmarkt.

Die Edekabank hat mit Volks- und Raiffeisenbanken und den Sparkassen individuelle Gebühren für die Akzeptanz von EC-Karten vereinbart. Damit ist das Gebührenkartell der Banken auch im Handel gebrochen.

Die Hälfte der deutschen Internetnutzer besitzt eine Kreditkarte. Doch nur jeder Zweite von ihnen setzt sie auch beim Online-Shopping ein. Grund für die Zurückhaltung ist meist die Angst vor dem Datenmissbrauch.

Nach Nordrhein-Westfalen stellt nun auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Strafantrag in Sachen easycash. Die Hamburger Tochter, easycash Loyalty Solutions, ließ Fragen der Datenschützer unbeantwortet.

Der Marktführer im EC-Cash-Netzbetrieb easycash kommt nicht aus den Negativschlagzeilen heraus. Eine Tochter des Unternehmens soll Händlern Analysen von Zahlungsverkehrsdaten angeboten haben.

Eine Arbeitsgruppe der Landesdatenschützer informiert sich heute über das kartengestützte Lastschriftverfahren (ELV). Die rechtlichen Grundlagen für die Speicherung von EC-Kartendaten sollen geklärt werden.

Die Speicherung der Transaktionsdaten im Lastschriftverfahren sei rechtskonform, beteuert der Zahlungsdienstleister easycash. Auch der Handelsverband HDE bezieht zum ELV-Verfahren Stellung.

C&A, Esprit, H&M und Globus wickeln Kartenzahlungen über die Montrada GmbH ab. Die Dienstleistungstochter der Commerzbank wurde nun von der niederländischen Equens übernommen, die große Pläne hat.