3D-Illustration: gleichwertige Module treten durch offenes Gateway in Plattform-System ein
© Black Forest Labs / Flux

Brüssel öffnet Android für fremde KI-Assistenten

Die EU-Kommission verpflichtet Google zu mehr Wettbewerb bei KI und Suche, wie Zeit.de meldet. Zwei verbindliche Maßnahmen unter dem Digital Markets Act sollen konkurrierenden KI-Assistenten ab Juli 2027 dieselben Systemrechte auf Android-Geräten verschaffen, die bislang dem hauseigenen, vorinstallierten Gemini vorbehalten sind – vom Aufruf per Sprachbefehl bis zum Ausführen von Aufgaben innerhalb fremder Apps. Ab Januar 2027 müsse Google außerdem Drittanbieter-Suchmaschinen anonymisierten Zugriff auf seine Suchdaten gewähren. Der Konzern warne vor Risiken für die Gerätesicherheit und die Privatsphäre der Nutzer.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
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EU-Kommission stärkt Wettbewerb bei KI-Assistenten und Suchdiensten

Die EU-Kommission verpflichtet Google zu weitreichenden Änderungen im Zusammenspiel von künstlicher Intelligenz, Android und Suche. Wie Zeit.de meldet, sollen zwei verbindliche Maßnahmen unter dem Digital Markets Act dafür sorgen, dass konkurrierende KI-Assistenten künftig einen gleichwertigeren Zugang zu zentralen Funktionen auf Android-Geräten erhalten. Im Mittelpunkt steht dabei die Rolle von Googles hauseigenem KI-Assistenten Gemini, der bislang vorinstalliert ist und über Systemrechte verfügt, die Wettbewerbern nicht in gleicher Weise offenstehen.

Ab Juli 2027 sollen andere KI-Assistenten auf Android-Geräten dieselben Systemrechte erhalten wie Gemini. Dazu zählt unter anderem die Möglichkeit, per Sprachbefehl aufgerufen zu werden. Außerdem sollen konkurrierende Dienste Aufgaben innerhalb fremder Apps ausführen können. Damit greift die EU-Kommission einen zentralen Punkt im digitalen Wettbewerb auf: Wer über tief integrierte Systemfunktionen verfügt, kann Nutzerinnen und Nutzern besonders komfortable Dienste anbieten und sich dadurch einen erheblichen Vorteil verschaffen. Die geplanten Vorgaben zielen darauf, diese Vorteile nicht allein einem vorinstallierten Google-Dienst vorzubehalten.

Eine zweite Maßnahme betrifft die Google-Suche. Ab Januar 2027 muss Google Drittanbieter-Suchmaschinen anonymisierten Zugriff auf seine Suchdaten gewähren. Damit sollen Wettbewerber bessere Voraussetzungen erhalten, um eigene Suchangebote zu entwickeln oder zu verbessern. Die Maßnahme ist ebenfalls im Rahmen des Digital Markets Act angesiedelt und soll mehr Ausgewogenheit in einem Markt schaffen, der stark von Googles Datenbasis geprägt ist.

Google warnt laut Bericht vor möglichen Risiken für die Gerätesicherheit und die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer. Der Konzern sieht demnach Gefahren, wenn andere Anbieter erweiterte Systemrechte erhalten oder Zugriff auf Suchdaten eingeräumt wird. Die EU-Kommission verfolgt mit den Maßnahmen hingegen das Ziel, den Zugang zu zentralen digitalen Infrastrukturen fairer zu gestalten und die Marktmacht großer Plattformanbieter stärker zu begrenzen.

Die Entscheidung markiert einen bedeutenden Eingriff in die Gestaltung von Android und in den Umgang mit Suchdaten. Für Nutzerinnen und Nutzer könnte sie künftig mehr Auswahl bei KI-Assistenten und Suchdiensten bedeuten. Für Google bedeutet sie eine regulatorische Verpflichtung, technische Privilegien des eigenen Ökosystems schrittweise für Wettbewerber zu öffnen.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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