Frau entspannt vor leuchtendem TV-Bildschirm, Symbolbild zur Prime-Video-Werbeklage
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330.000 Kläger, null Euro: Amazon Prime-Werbeklage scheitert

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon Prime Video abgewiesen, berichtet BR24.de. Amazon habe im Vertrag keine Werbefreiheit zugesichert und diese auch öffentlich nicht so beworben, hätten die Richter erklärt; eine Irreführung liege damit nicht vor. Zudem seien die Ansprüche der fast 330.000 Kläger nicht gleichartig genug für eine Verbandsklage. Die Verbraucherschützer, die bis zu 80 Euro Erstattung pro Kunde forderten, wollten nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
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Sammelklage gegen Amazon Prime Video abgewiesen

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon Prime Video abgewiesen. Fast 330.000 Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich dem Verfahren angeschlossen und auf eine Erstattung gehofft. Hintergrund ist die Einführung von Werbeunterbrechungen bei Amazon Prime Video im Februar 2024. Wer weiterhin ohne Werbung streamen wollte, musste nach Darstellung der Verbraucherschützer ein Zusatzabo für 2,99 Euro pro Monat buchen.

Nach Auffassung des Gerichts besteht jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz. Die Richter begründeten ihre Entscheidung im Kern damit, dass Amazon im Vertrag keine Werbefreiheit zugesichert habe. Auch sei nicht ausreichend nachgewiesen worden, dass der Streamingdienst öffentlich als werbefrei vermarktet worden sei. Eine Irreführung der Kundinnen und Kunden liege daher nicht vor. Amazon erklärte, die Nutzer stets im Einklang mit geltendem Recht über Änderungen informiert zu haben, und sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte argumentiert, Amazon habe die Vertragsbedingungen während laufender Abos verändert, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Zwar seien sie per E-Mail über die Änderung informiert worden, doch aus Sicht der Verbraucherschützer reichte das nicht aus. Ziel der Klage war es, Rückzahlungen für betroffene Prime-Video-Nutzer zu erreichen; im Raum standen nach Angaben der Verbraucherzentrale bis zu 80 Euro pro Kunde.

Ein weiterer zentraler Punkt der Entscheidung betrifft die rechtlichen Voraussetzungen für Verbandsklagen. Das Gericht sah die Ansprüche der beteiligten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht als ausreichend gleichartig an. Damit sei eine wesentliche Voraussetzung des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes nicht erfüllt. Besonders betroffen ist dabei die Frage, wie mit Kundinnen und Kunden umzugehen ist, die das werbefreie Zusatzabo abgeschlossen haben.

Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist das Urteil ein deutlicher Rückschlag. Ihr Vorstand Michael Hummel zeigte sich gegenüber BR24 enttäuscht und kritisierte, Verbraucher dürften nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung entwertet werde. Zugleich wertet die Verbraucherzentrale die Entscheidung als sehr enge Auslegung der Anforderungen an Sammelklagen und befürchtet, dass solche Verfahren in Deutschland künftig erschwert werden könnten.

Abgeschlossen ist der Rechtsstreit damit voraussichtlich nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen will vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das Verfahren wurde bislang in München geführt, weil die Amazon Digital Germany GmbH dort ihren Hauptsitz hat. Parallel ist Amazon Prime Video auch in einem weiteren Verfahren betroffen: Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Verbandsklage wegen Preiserhöhungen aus dem Jahr 2022 eingereicht.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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