
Nudelpackung auf, Widerrufsrecht bleibt
Ein aufgerissener Nudelbeutel kostet Kunden nach deutschem Recht nicht das Widerrufsrecht, erklärt Haendlerbund.de. Ausgeschlossen sei es bei schnell verderblicher Ware wie frischem Fisch oder Torten sowie bei versiegelten Hygieneprodukten mit gebrochenem Siegel. Bei Nudeln, Reis oder Mehl fehle ein solches Siegel meist. Der Händler könne aber Wertersatz verlangen, sofern er korrekt belehrt habe: Um Zutaten oder Haltbarkeit zu prüfen, müsse niemand die Packung öffnen. Einen pauschalen Abzug erlaube das Gesetz nicht – maßgeblich sei der tatsächliche Wertverlust.

