EU erhöht den Druck auf TikTok beim Schutz Minderjähriger
Die EU-Kommission wirft TikTok erneut vor, gegen die Kinderschutzregeln des Digital Services Act zu verstoßen. Nach Angaben von Reuters.com handelt es sich bereits um den vierten entsprechenden Vorwurf gegen die Plattform. Im Zentrum steht die Frage, ob Minderjährige auf TikTok ausreichend vor öffentlicher Sichtbarkeit, unerwünschter Kontaktaufnahme und daraus folgenden Risiken geschützt werden.
Der konkrete Vorwurf lautet, dass Konten Minderjähriger nicht standardmäßig ausreichend abgeschirmt seien. Kinder könnten ihre Profile demnach so einstellen, dass sie für alle sichtbar werden. Genau diese Möglichkeit bewertet die Kommission als problematisch, weil sie ein Einfallstor für Cybermobbing oder andere Formen des Missbrauchs eröffnen kann. Der Fall berührt damit nicht nur technische Voreinstellungen, sondern auch grundlegende Fragen des Verbraucherschutzes auf großen Online-Plattformen.
Der Digital Services Act verpflichtet große digitale Dienste dazu, besondere Sorgfalt beim Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer walten zu lassen. Aus Sicht der Kommission reicht es nicht aus, Schutzmechanismen lediglich anzubieten; entscheidend ist, ob sie standardmäßig greifen und Minderjährige ohne zusätzlichen Aufwand vor vermeidbaren Risiken bewahren. Der Vorwurf gegen TikTok zielt daher auf die Grundlogik der Privatsphäre-Einstellungen: Wenn Kinder ihre Konten selbst öffentlich sichtbar machen können, entsteht nach Einschätzung der Behörde eine Schutzlücke.
Für TikTok könnte das Verfahren erhebliche finanzielle Folgen haben. Sollte ein Verstoß gegen den DSA in dieser Größenordnung bestätigt werden, droht eine Buße von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Diese mögliche Sanktion zeigt, dass die EU die Durchsetzung ihrer Plattformregeln nicht als formale Aufsicht versteht, sondern als wirksames Instrument gegen Risiken, die aus Reichweite, Sichtbarkeit und algorithmisch geprägter Interaktion entstehen können.
Der Fall macht zugleich deutlich, wie stark der Schutz Minderjähriger zum Prüfstein für digitale Plattformregulierung geworden ist. Es geht nicht allein um einzelne Funktionen, sondern um die Frage, ob Online-Dienste ihre Systeme so gestalten, dass Kinder nicht erst nach eigener Initiative geschützt sind. Die erneute Beanstandung durch die EU-Kommission erhöht den regulatorischen Druck auf TikTok und setzt ein klares Signal an große Plattformen: Kinderschutz muss voreingestellt und nicht nur optional verfügbar sein.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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