Britisches Wettbewerbsgericht lässt Milliardenverfahren gegen Google zu
Eine auf rund fünf Milliarden Pfund bezifferte Sammelklage gegen Google darf in Großbritannien vor Gericht verhandelt werden. Das britische Competition Appeal Tribunal hat die kollektive Klage zertifiziert und damit den Weg für ein Verfahren freigemacht, wie Channelx.world berichtet. Im Kern geht es um den Vorwurf, Google habe seine nahezu vollständige Dominanz im allgemeinen Suchmarkt missbraucht, um die Preise für Suchmaschinenwerbung in die Höhe zu treiben. Betroffen sein sollen fast 900.000 Unternehmen und Organisationen im Vereinigten Königreich, die Googles Suchanzeigen genutzt haben.
Die Klage wird von Or Brook Class Representative Limited geführt, kontrolliert von der Wettbewerbsrechtlerin Dr. Or Brook. Sie wirft Google vor, seine Stellung bei allgemeinen Suchmaschinen so eingesetzt zu haben, dass Firmen für Werbung überhöhte Preise zahlen mussten. Für Unternehmen, die auf Suchanzeigen angewiesen sind, um Kunden zu erreichen, steht damit ein zentraler Kostenfaktor im digitalen Marketing im Mittelpunkt des Verfahrens. Ob Google tatsächlich überhöhte Preise verursacht hat, soll nun im Hauptverfahren geklärt werden.
Besonders bedeutsam ist die Entscheidung des Gerichts zur Verfahrensform: Das Tribunal erließ eine Collective Proceedings Order auf Opt-out-Basis. Unternehmen, die möglicherweise zu viel für Google-Anzeigen gezahlt haben, sind damit automatisch in dem Verfahren vertreten und müssen sich der Klage nicht aktiv anschließen. Google hatte sich gegen diesen Weg gestellt und dafür argumentiert, dass betroffene Unternehmen einzeln beitreten sollten. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und erklärte, es gebe „almost nothing to be said in favour of opt-in“; die Entscheidung spreche „very clearly“ für ein Opt-out-Verfahren.
Auch in der Bewertung der Prozessführung setzte das Tribunal deutliche Akzente. Es würdigte Dr. Brooks Beiträge als gründlich und überzeugend und bezeichnete ihre Belege als wesentlich und überzeugend. Zugleich kritisierte das Gericht Googles Vorgehen bei Fragen zur möglichen Verteilung von Entschädigungen als „nit-picking“. Zudem hielt es fest, dass der Konzern erst sehr spät mit Or Brook Class Representative Limited in einen Austausch getreten sei.
Für betroffene Unternehmen ist die Zulassung des Verfahrens ein wichtiger Zwischenschritt, aber noch keine Entscheidung über Ansprüche oder Entschädigungen. Die Klägerseite sieht darin dennoch einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu möglicher Kompensation für Firmen und Organisationen, die für Googles Suchwerbung zu viel gezahlt haben sollen. Unternehmen im Vereinigten Königreich, die Googles Suchanzeigen genutzt haben, sollen sich über die Website der Klage informieren. Das Verfahren rückt damit erneut die Frage in den Fokus, welche finanziellen Folgen Marktdominanz im digitalen Werbemarkt für Unternehmen haben kann.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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