Kurier übergibt Essenslieferung an Kundin an der Haustür, Symbolbild zu Lieferando-Urteil
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Gericht kippt Lieferandos Trinkgeld-Klausel

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Wer bei Lieferando schon beim Bestellen Trinkgeld zahlt, soll es zurückbekommen, wenn das Restaurant die Bestellung storniert, berichtet Golem.de. Das Kammergericht Berlin habe nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands die entsprechende AGB-Klausel gekippt: Sie gestalte den Vertrag einseitig und setze Firmeninteressen missbräuchlich auf Kosten der Kunden durch. Lieferando habe die Klausel bereits gestrichen und erstatte bei Stornierungen seit März automatisch.

Gericht stärkt Kunden bei vorab gezahltem Trinkgeld

Lieferando darf die Erstattung eines vorab gezahlten Trinkgeldes nicht pauschal ausschließen, wenn ein Restaurant die Bestellung storniert. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, wie Golem.de berichtet. Im Zentrum des Verfahrens stand eine Klausel in den Geschäftsbedingungen. Danach sollte ein Trinkgeld nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden können, sobald Kunden eine Bestätigung über dessen Platzierung erhalten hatten. Das Gericht erklärte diese Regelung für unwirksam.

Nach Auffassung des Kammergerichts handelte es sich um eine einseitige Vertragsgestaltung. Lieferando habe damit versucht, eigene Interessen missbräuchlich auf Kosten der Kunden durchzusetzen. Die Verbraucherschützer argumentierten, ein vorab gezahltes Trinkgeld solle eine erwartete freundliche und schnelle Lieferleistung honorieren. Fällt die Lieferung wegen einer Stornierung durch das Restaurant aus, fehle dafür die Grundlage. Der VZBV bezeichnete es deshalb als unfair und nicht zu rechtfertigen, das Trinkgeld trotzdem einzubehalten.

Lieferando hat die Regelung bereits geändert

Nach Angaben eines Lieferando-Sprechers ist die beanstandete Klausel nicht mehr Teil der Geschäftsbedingungen. Bei Stornierungen erhalten Kunden seit März 2026 automatisch auch das Trinkgeld zurück. Für Erstattungen aus anderen Gründen verweist Lieferando auf den Kundenservice. Für das Unternehmen ist die Änderung damit bereits praktisch umgesetzt, auch wenn das Urteil noch nicht endgültig abgeschlossen ist.

Rechtlich bleibt der Fall dennoch offen. Das Urteil datiert vom 24. Juni 2026 und trägt das Aktenzeichen 23 UKl 2/26. Es ist bislang nicht rechtskräftig, weil Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof möglich sind. Damit steht fest, dass die konkrete Klausel vor dem Kammergericht keinen Bestand hatte. Ob der Fall noch in die nächste Instanz geht, hängt von möglichen weiteren Schritten ab.

Was beim Trinkgeld tatsächlich beim Fahrer ankommt

Der Fall wirft auch ein Licht auf die Weiterleitung digitaler Trinkgelder. Bei Fahrern, die direkt für Lieferando arbeiten, werden die Zahlungen nach Angaben des Unternehmens am Monatsende überwiesen. Anders ist es, wenn Restaurants eigene Fahrer beschäftigen. Dann überweist Lieferando das Trinkgeld gesammelt an den Restaurantbetreiber.

In diesen Fällen hat Lieferando laut Bericht keine Kontrolle oder rechtliche Handhabe darüber, ob der Gastronom das Geld am Ende des Monats oder der Schicht tatsächlich an das Personal weitergibt. Für Kunden bedeutet das: Die automatische Erstattung bei stornierten Bestellungen ist geklärt, die spätere Verteilung bei Restaurantfahrern bleibt ein offener Prüfpunkt im System der Trinkgeldweitergabe.

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David Wöllenstein
RedaktionDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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