Mitarbeiter prüft Versandkartons im Lager im Zuge der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR
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PPWR: Bußgeld später, Abmahnung sofort

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Seit dem 12. August gilt die neue Verpackungsverordnung PPWR, doch nicht jeder Verstoß kostet sofort Geld, berichtet Haendlerbund.de. Fehlende Registrierung, Lizenzierung und Bevollmächtigte ahndet das deutsche Durchführungsgesetz bereits jetzt; laufende Pflichten des Bevollmächtigten, Konformitätserklärung und Erzeugerkennzeichnung folgen erst ab Februar 2027. Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden drohen dagegen ab sofort. Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt fordert einen EU-weiten Bußgeldverzicht bis Februar 2027 und will die Frist nutzen, um die Mehrfachregistrierung zu entschärfen.

PPWR: Bußgelder greifen gestaffelt

Seit dem 12. August gilt die neue Verpackungsverordnung PPWR. Für Händler:innen bedeutet das neue Pflichten rund um Registrierung, Lizenzierung, Bevollmächtigte, Konformitätserklärungen und Kennzeichnungen. Doch nicht jeder Verstoß führt sofort zu einem Bußgeld, berichtet Haendlerbund.de. Das deutsche Durchführungsgesetz unterscheidet zwischen Pflichten, die bereits jetzt sanktioniert werden können, und Vorgaben, bei denen Geldbußen erst später möglich sind.

Bereits seit Inkrafttreten können fehlende Registrierung, fehlende Lizenzierung und die ausbleibende Bestellung eines Bevollmächtigten mit Bußgeldern geahndet werden. Anders ist die Lage bei den laufenden Pflichten des Bevollmächtigten, der Konformitätserklärung und der Erzeugerkennzeichnung auf dem Karton. Verstöße gegen diese Vorgaben können nach deutschem Recht erst ab Februar 2027 mit einem Bußgeld sanktioniert werden.

Abmahnrisiko bleibt bestehen

Für den Onlinehandel ist die Lage damit nur teilweise entschärft. Auch wenn bestimmte Bußgeldtatbestände zeitlich nach hinten verschoben sind, können Mitbewerber oder Abmahnverbände bereits jetzt reagieren. Eine Abmahnung ist damit unabhängig davon möglich, ob für denselben Pflichtverstoß aktuell schon ein Bußgeld vorgesehen ist. Händler:innen müssen die neuen Vorgaben deshalb weiterhin sorgfältig prüfen und umsetzen.

Besonders die Bevollmächtigtenpflicht im EU-Ausland sorgt laut den vorliegenden Informationen für erheblichen Unmut. In sozialen Netzwerken berichteten zahlreiche Händler:innen davon, den EU-Versand komplett einzustellen. Der Aufwand trifft vor allem kleinere Betriebe, die beim grenzüberschreitenden Verkauf mit mehrfachen Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten konfrontiert sind.

Marquardt fordert europaweiten Aufschub

Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt spricht sich dafür aus, bis Februar 2027 europaweit auf Bußgelder zu verzichten. Die Ziele der Verordnung stellt er dabei nicht infrage. Weniger Verpackungsmüll, funktionierende Recyclingsysteme und EU-weite Pfandlösungen bewertet er grundsätzlich als richtigen Weg. Seine Kritik richtet sich gegen die praktische Umsetzung und den Verwaltungsaufwand, der kleinere Unternehmen stark belasten kann.

Marquardt bezeichnet die aktuelle Bürokratie für kleine Unternehmen als „Gift und Mist“. Die Zeit bis Februar 2027 soll aus seiner Sicht genutzt werden, um praxistauglichere Regelungen zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Mehrfachregistrierung und die Bevollmächtigtenpflicht, die den grenzüberschreitenden Verkauf erschweren.

Ob daraus spürbare Entlastungen entstehen, hängt von den weiteren Abstimmungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten ab. Der nächste zentrale Prüfpunkt bleibt der Februar 2027, ab dem weitere Verstöße bußgeldbewehrt werden können.

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