Die Wettbewerbszentrale will dm vor dem Landgericht Karlsruhe den Online-Verkauf rezeptfreier, aber apothekenpflichtiger Arzneimittel verbieten lassen, berichtet Tagesspiegel.de. Die Kammer prüft, ob dm-med eine mit dm kooperierende Apotheke ist oder bloß eine verbotene Apothekenecke im Drogeriemarkt. Die Drogeriekette verweist auf getrennte Warenkörbe und Rechnungen – und wirbt zugleich bundesweit für den gemeinsamen Einkauf in einem Bestellvorgang. Das Urteil soll am 9. Dezember fallen, ein Gang bis zum BGH gilt als wahrscheinlich.
Streit um die Rolle von dm-med
Die Wettbewerbszentrale will dm vor dem Landgericht Karlsruhe den Online-Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel untersagen lassen. Wie Tagesspiegel.de berichtet, prüft die Kammer, ob dm-med als kooperierende Apotheke hinreichend eigenständig auftritt oder ob dm faktisch eine unzulässige „Apothekenecke“ im Drogeriemarkt betreibt. Betroffen sind rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente, etwa bestimmte Schmerzmittel.
dm hatte den Online-Shop dm-med kurz vor Weihnachten 2025 gestartet. Dafür gründete das Karlsruher Unternehmen eine Tochtergesellschaft in Tschechien. Der Shop ist über die dm-Homepage erreichbar und wird dort als Partner bezeichnet. Die Wettbewerbszentrale sieht darin ein rechtliches Problem und verlangt, dass dm apothekenpflichtige Arzneimittel gegenüber Endverbrauchern weder anbietet noch verkauft oder in Verkehr bringt. Verhandelt wird unter anderem über Wettbewerbsrecht, Arzneimittelgesetz und Apothekenbetriebsordnung.
Getrennte Strukturen, gemeinsamer Einkauf
dm hält den Auftritt nach eigenen Angaben für rechtskonform und verweist auf getrennte Warenkörbe sowie separate Rechnungen. Zugleich wirbt das Unternehmen bundesweit dafür, Drogerieartikel von dm und Apothekenprodukte von dm-med in einem digitalen Bestellvorgang zusammen einzukaufen. Die Kampagne läuft unter dem Claim „Alles zusammen. Einfach bestellt“. Genau diese Verbindung dürfte für die rechtliche Bewertung relevant sein, weil sie die praktische Trennung aus Sicht der Klägerseite infrage stellen kann.
Für dm hat das Verfahren über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Geschäftsführer Sebastian Bayer, zuständig für Marketing und Beschaffung, betonte vor der Verhandlung das Ziel, Rechtssicherheit zu erhalten. Ein Ende am Landgericht ist daher offen. Legt eine Partei Rechtsmittel ein, wäre zunächst das Oberlandesgericht Karlsruhe zuständig. Danach könnte der Bundesgerichtshof als höchstes Zivilgericht in Deutschland angerufen werden.
Online-Apotheken gewinnen an Bedeutung
Nach Angaben von dm entwickelt sich die Nutzung von dm-med im Rahmen der Erwartungen. Ein Viertel der Kundschaft bestellt ausschließlich aus dem Apothekensortiment. Die übrigen 75 Prozent legen bei einem Einkauf auch Drogerieartikel in den Warenkorb. Zum Umsatzanteil von dm-med nennt das Unternehmen keine Zahlen. Reine Drogerie-Einkäufe überwiegen weiterhin deutlich, doch der Online-Anteil wächst auch wegen der Versandapotheke.
Der Fall trifft auf einen Markt, in dem Medikamente häufiger digital gekauft werden. Anbieter wie Redcare Pharmacy und DocMorris verzeichnen steigende Nachfrage. Im deutschen E-Commerce gehörte die Kategorie Medikamente im vergangenen Jahr zu den Gewinnern. Laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel stieg der Umsatz um sechs Prozent. Als ein wichtiger Grund gilt das 2024 eingeführte E-Rezept.
Prüfung weiterer Angebote
dm prüft bereits, das Sortiment und die internationale Präsenz auszuweiten. In Deutschland könnten Tierarzneimittel hinzukommen, zu denen laut Bayer viele Anfragen eingegangen sind. Auch eine Expansion nach Österreich wird erwogen, dort gelten jedoch strengere Regeln. In Polen sind die Vorgaben lockerer; dort darf dm beispielsweise Aspirin in Filialen verkaufen.
Parallel steht dm in Karlsruhe bereits wegen eines weiteren Gesundheitsangebots im Fokus. Erst zwei Wochen zuvor verteidigte die Drogeriemarktkette dort ein Augenscreening in Filialen. Im Verfahren um dm-med soll das Urteil am 9. Dezember fallen.

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