Anbieter sollen über die digitale Brieftasche „d-you“ nur die Daten abrufen dürfen, die sie im Einzelfall brauchen, fordert Vzbv.de. Ab Januar 2027 bringt die Wallet Ausweis und Führerschein aufs Smartphone. Dem Regierungsentwurf fehle es aber an Schutzvorkehrungen: Für eine Altersprüfung genüge ein „über 18: ja“, ohne Geburtsdatum, Name oder Anschrift. Der Verband wolle aber die Verknüpfung von Nutzungsdaten über mehrere Dienste verbieten lassen, ebenso Rabatte, mit denen Anbieter sich diese Daten erkaufen.
Vzbv fordert strengere Regeln für „d-you“
Die digitale Brieftasche „d-you“ soll Ausweis und Führerschein ab Januar 2027 aufs Smartphone bringen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht darin einen möglichen Mehrwert für Verbraucher:innen, etwa bei Reisebuchungen, Kontoeröffnungen oder Altersnachweisen auf Social Media. Zugleich fordert Vzbv.de, dass Diensteanbieter darüber nur die Daten abrufen dürfen, die sie im konkreten Einzelfall benötigen.
Aus Sicht des Verbands fehlen im Regierungsentwurf zum Digitale Identitätengesetz zentrale Schutzvorkehrungen. Die Wallet müsse von Beginn an sicher, datensparsam und für pseudonyme Nutzung ausgelegt sein. Beim Datenschutz geht es vor allem um selektive Datenoffenlegung: Für eine Altersprüfung soll die Information „über 18 Jahre: ja“ ausreichen, ohne Geburtsdatum, Namen oder Anschrift offenzulegen. Bei der Anmietung eines Fahrzeugs soll entsprechend der Nachweis der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse genügen.
Schutz vor Tracking und Profilbildung
Der Vzbv warnt davor, dass sensible Identitätsdaten über mehrere Dienste hinweg verknüpft werden könnten. Die Verbindung von Nutzungsdaten solle deshalb technisch und gesetzlich ausgeschlossen werden. Anbieter sollen Verbraucher:innen außerdem nicht durch Rabatte oder Zusatzfunktionen dazu bewegen dürfen, weitergehende Daten freizugeben. Damit richtet sich die Forderung auch gegen Anreize, mit denen der Zugriff auf Identitätsdaten faktisch erkauft werden könnte.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, betont, dass niemand gezwungen werden dürfe, mehr persönliche Informationen preiszugeben als nötig. Vertrauen sei eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Verbraucher:innen die digitale Brieftasche tatsächlich nutzen. Der Verband verlangt deshalb klare Grenzen für Datenabfragen: Sensible Identitätsdaten sollen nur abgefragt werden dürfen, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Ergänzend brauche es wirksame Kontrollen und Sanktionen.
Bundestag verhandelt die Umsetzung
Hintergrund ist die europäische eIDAS-Verordnung. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, bis Ende 2026 eine digitale Brieftasche bereitzustellen, die in der gesamten Europäischen Union nutzbar sein soll. In Deutschland soll diese Wallet schrittweise eingeführt werden und den Namen „d-you“ tragen.
Die nationale Umsetzung regelt das Digitale Identitätengesetz, das derzeit im Bundestag verhandelt wird. Aus Sicht des Verbraucherschutz muss das parlamentarische Verfahren nun sicherstellen, dass Pseudonyme, selektive Datenfreigabe und datensparsame Altersverifikation standardmäßig vorgesehen sind. Der nächste Prüfpunkt ist damit die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes vor dem geplanten Start von „d-you“ ab Januar 2027.

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