Foto: Hände im weißen Kittel ordnen Medikamentenschachteln neben Versandkarton und Umschlag in einer Apotheke.
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Apothekerkammer lässt bei DocMorris pfänden

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Die Apothekerkammer Nordrhein hat bei DocMorris in den Niederlanden Geld pfänden lassen, berichtet Sueddeutsche.de. Die Online-Apotheke habe vor Jahren in Stuttgart Prozesse um Rabattwerbung verloren, nach Ansicht der Kläger aber unverändert weitergemacht. Weil der Antrag auf Ordnungsgelder in Deutschland versandet sei, habe die Kammer den Umweg über ein niederländisches Gericht genommen. Laut DocMorris gehe es um einen hohen fünf- bis niedrigen sechsstelligen Euro-Betrag; das Unternehmen habe Berufung eingelegt.

Apothekerkammer Nordrhein setzt Forderung gegen DocMorris in den Niederlanden durch

Die Apothekerkammer Nordrhein hat bei DocMorris in den Niederlanden Geld pfänden lassen. Hintergrund ist ein seit Jahren geführter Streit um Rabattwerbung der Online-Apotheke, wie berichtet Sueddeutsche.de. DocMorris habe demnach vor Jahren in Stuttgart Prozesse um diese Werbung verloren. Nach Auffassung der Kläger soll das Unternehmen die beanstandete Praxis dennoch unverändert fortgesetzt haben.

Der Fall zeigt, wie hartnäckig Auseinandersetzungen um Werbung im Apothekenmarkt geführt werden. Im Zentrum steht dabei die Frage, welche Folgen gerichtliche Niederlagen für eine laufende Rabattkommunikation haben. Die Apothekerkammer Nordrhein sieht offenbar Anlass, ihre Ansprüche nicht allein über den deutschen Verfahrensweg weiterzuverfolgen. Denn der Antrag auf Ordnungsgelder in Deutschland sei nach Darstellung des Berichts versandet.

Umweg über ein niederländisches Gericht

Statt auf eine weitere Klärung in Deutschland zu warten, wählte die Kammer den Weg über die Niederlande. Dort ließ sie Geld bei DocMorris pfänden. Dieser Schritt verlagert den Konflikt in das Land, in dem die Online-Apotheke ansässig ist, und macht aus dem Streit um Rabattwerbung zugleich eine Frage der praktischen Rechtsdurchsetzung im grenzüberschreitenden Onlinehandel.

Nach Angaben von DocMorris geht es um einen hohen fünf- bis niedrigen sechsstelligen Euro-Betrag. Damit bleibt die Summe zwar unterhalb großer Schadenskomplexe, ist aber deutlich genug, um den Konflikt wirtschaftlich relevant zu machen. Für die Apothekerkammer dürfte die Pfändung vor allem ein Signal sein, dass aus früheren Verfahren konkrete Konsequenzen abgeleitet werden sollen.

DocMorris legt Berufung ein

DocMorris akzeptiert die Maßnahme nach dem Bericht nicht. Das Unternehmen habe Berufung eingelegt. Damit ist die Pfändung rechtlich nicht abschließend eingeordnet. Offen bleibt, wie das niederländische Gericht den Vorgang bewertet und ob die Forderung der Apothekerkammer Bestand hat.

Für die Branche bleibt der Fall relevant, weil er die Verbindung von Rabattkommunikation, gerichtlichen Verfahren und Vollstreckung über Ländergrenzen hinweg bündelt. Der nächste konkrete Prüfpunkt ist die Berufung von DocMorris; laut Unternehmen betrifft der Streit einen Betrag im hohen fünf- bis niedrigen sechsstelligen Bereich.

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