Bundesrat billigt neue Bestimmungen zum Datenschutz

Bundesrat billigt neue Bestimmungen zum Datenschutz

Persönliche Daten können nicht mehr völlig frei gehandelt werden: Nach dem Bundestag billigte nun der Bundesrat das neue Datenschutzgesetz - mit vielen Ausnahmen.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Ursprünglich war vorgesehen, den Handel mit persönlichen Daten generell nur noch dann zu erlauben, wenn die Betroffenen ausdrücklich zugestimmt haben. Das neue Gesetz lässt jedoch viele Ausnahmen zu.

Listenprivileg bleibt erhalten

Die Verbände wehrten sich erfolgreich gegen eine Streichung des Listenprivilegs, wonach Sammlungen persönlicher Daten von Firmen genutzt werden dürfen. Nach den Ausnahmen dürfen die Werbewirtschaft, Medienunternehmen und Meinungsforscher weiter listenmäßig erfasste Daten bestimmter Personengruppen nutzen.

Das Gesetz sieht für die von den Änderungen betroffenen Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren vor. Eine Einwilligung in die Datenweitergabe entfällt, wenn der Empfänger von Werbeschreiben erfährt, woher seine Daten ursprünglich stammen.

Bußgelder deutlich erhöht

Firmen dürfen künftig den Abschluss eines Vertrags nicht davon abhängig machen, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zustimmt (Kopplungsverbot). Für Markt- und Meinungsforschung verwendete Daten müssen anonymisiert werden.

Für schwere Verstöße wird das Bußgeld von 250.000 auf 300.000 Euro erhöht. Zudem kann ein unrechtmäßiger Gewinn abgeschöpft werden. Bei Datenschutzpannen müssen die Unternehmen die Betroffenen informieren.

Betriebliche Datenschutzbeauftragte gestärkt

Mehr Rechte erhalten die Aufsichtsbehörden. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten werden gestärkt, ihr Kündigungsschutz wird verbessert. Das Gesetz enthält auch erste Bestimmungen für einen Schutz von Arbeitnehmerdaten. Verdachtslose Durchleuchtungen wie bei der Deutschen Bahn soll es nicht mehr geben.

Auslöser für die Verschärfung der Datenschutz-Bestimmungen war eine Serie von Datenschutzskandalen. Ein schon lange gefordertes Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz wird es wahrscheinlich erst in der nächsten Legislaturperiode geben.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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