"Gefällt mir"-Button gefällt nicht jedem

"Gefällt mir"-Button gefällt nicht jedem

Wenn Onlinehändler den "Gefällt mir"-Button von Facebook einbinden, verstoßen sie nicht gegen das Wettbewerbsrecht, urteilte das Berliner Landgericht.

SRSybille RoemerRedakteurin
1 Min.· Aktualisiert am
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Ob damit jedoch ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt, ließ das Gericht offen. Kritiker bemängeln, dass auch Facebook von den Klicks erfährt. Sie vertreten die Meinung, dass der Seitenbetreiber die Kunden über die Weiterleitung personenbezogener Daten aufklären muss.

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Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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