Wenn Onlinehändler den "Gefällt mir"-Button von Facebook einbinden, verstoßen sie nicht gegen das Wettbewerbsrecht, urteilte das Berliner Landgericht.
Ob damit jedoch ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegt, ließ das Gericht offen. Kritiker bemängeln, dass auch Facebook von den Klicks erfährt. Sie vertreten die Meinung, dass der Seitenbetreiber die Kunden über die Weiterleitung personenbezogener Daten aufklären muss.
