
Kartellamt prüft Preisauflagen für Händler bei Amazon
Händler, die ihre Ware über Amazon.de verkaufen, dürfen ihre Produkte nirgends im Internet billiger anbieten. Das Kartellamt prüft nun, ob diese "Preisparitätsklausel" des Marktplatzbetreibers rechtens ist.
Die Untersuchung habe mit der aktuellen Diskussion über die Behandlung von Leiharbeitern bei Amazon nichts zu tun, versicherte ein Kartellamtssprecher. Dies sei ein zufälliges Zusammentreffen.
Vertragsklauseln werfen Fragen auf
Vertragsklauseln wie bei Amazon seien ein typisches Phänomen bei Internet-Plattformen, das rechtlich komplizierte Fragen aufwerfe. Vordergründig dienten die Klauseln niedrigen Preisen und damit dem Verbraucher. Dennoch stelle sich die Frage, ob damit nicht der Wettbewerb zwischen verschiedenen Internet-Plattformen abgewürgt werde.
Bei der Prüfung droht Amazon laut dem Sprecher keine Strafe. Die Behörde agiere hier im Verwaltungsverfahren. Falls sich eine rechtlich bedenkliche Praxis abzeichne, werde das Kartellamt auf eine Änderung der Vertragsbedingungen drängen.
Der Betreiber des Onlinemarktplatzes Hood.de hatte im November vergangenen Jahres Klage beim Landgericht Köln eingereicht, um die vom Mitbewerber Amazon verwendete Preisparitätsklausel gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch das Bundeskartellamt habe die Ermittlungen gegen Amazon aufgenommen, meldete der Konkurrent damals.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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