Meilenstein für E-Commerce in Deutschland

Meilenstein für E-Commerce in Deutschland

Der Bundestag hat das Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Es ist Teil eines Gesamtpakets neuer Regelungen für die elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, mit dem ein moderner Rechtsrahmen für den neuen Wirtschaftssektor angestrebt wird.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Das Gesetz ist Teil eines Gesamtpakets neuer Regelungen für die elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, mit dem die Bundesregierung einen modernen Rechtsrahmen für den neuen Wirtschaftssektor anstrebt.

Kernstück des Gesetzes ist die Verankerung des Herkunftslandprinzips für Anbieter von neuen Diensten. Danach gilt für in Deutschland niedergelassene Anbieter deutsches Recht, auch wenn sie ihre Dienste im europäischen Ausland erbringen. Dies soll Rechtssicherheit schaffen und das Angebot von Diensten im gesamten Binnenmarkt erleichtern.

Darüber hinaus werden nach Angaben des BMWI die in Deutschland längst geltenden Prinzipien der Zulassungsfreiheit des Diensteanbieters und der Haftungsprivilegierung des bloßen Übermittlers und desjenigen, der Speicherplatz für Dritte zur Verfügung stellt, gemeinschaftsweit vereinheitlicht. Der Verbraucherschutz soll durch die Einführung EU-weit einheitlicher Informationspflichten verbessert werden. Die Standards entsprechen denen im traditionellen Geschäftsverkehr.

Gleichzeitig soll mit dem EGG der elektronische Mediendatenschutz für Teledienste modernisiert werden. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass Anbieter von Telediensten die personenbezogenen Daten ihrer Nutzer wirtschaftlich nutzen wollen. Dabei dürften aber die Datenschutz-Interessen der Nutzer nicht beeinträchtigt werden. Deshalb werden im Interesse der Anbieter und Nutzer die gesetzlichen Erlaubnistatbestände klar formuliert. Die Instrumente für eine elektronische Einwilligung des Nutzers in eine darüber hinaus gehende Verwendung seiner personenbezogenen Daten werden so gestaltet, dass sie für alle Beteiligten einfach anzuwenden sind und der Nutzer "Herr" seiner Daten bleibt.

Außerdem soll durch die Einführung von Bußgeldbestimmungen den Verbraucher- und Datenschutzvorschriften größerer Nachdruck verliehen werden. (ST)


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Scharnhorststr. 34 - 37
10115 Berlin
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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