Vorschlag zum Datenschutz erzürnt Verbände

Vorschlag zum Datenschutz erzürnt Verbände

Der Gesetzentwurf zur künftigen Nutzung von Kundendaten „schießt weit über das Ziel hinaus”, klagen bvh und DDV. In einer gemeinsamen Erklärung monieren.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Der Gesetzentwurf zur künftigen Nutzung von Kundendaten „schießt weit über das Ziel hinaus”, klagen bvh und DDV.In einer gemeinsamen Erklärung monieren sowohl der Versandhandels- als auch der Direktmarketing-Verband (bvh und DDV), dass die Neukundenwerbung deutlich erschwert wird. Sie warnen zudem vor „weitreichenden negativen wirtschaftlichen Konsequenzen.” Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Politik auf die jüngsten Fälle von kriminellem Datenhandel.

„Es kann nicht sein, dass aufgrund des kriminellen Handelns Einzelner die große Zahl seriöser werbetreibender Unternehmen und ganze Wirtschaftsbranchen unter Generalverdacht gestellt werden,” betonen die Verbände. Krimineller Datenhandel sei bereits nach jetzigem Recht verboten und unter Strafe gestellt.

Listenprivileg soll gestrichen werden

Laut Gesetzentwurf müssen Unternehmen zukünftig vor einer schriftlichen Kontaktaufnahme mit potenziellen Neukunden zwingend deren aktive Einwilligung einholen. Zu diesem Zweck soll das so genannte „Listenprivileg” ersatzlos gestrichen werden.

Diese Regelung ist eine Ausnahme des gesetzlichen Verbots zur Verwendung personenbezogener Daten. Sie lässt die für die Werbebranche so wichtige Übermittlung und Nutzung von Adresslisten für Werbezwecke zu, solange kein Widerspruch vorliegt.

Viele Unternehmen unterschiedlichster Branchen nutzen adressierte Werbesendungen, sagen die Verbände. Die Ausgaben hierfür betrugen im Jahr 2007 rund 11,5 Milliarden Euro.

Streuverluste vermeiden

Bei Wegfall des Listenprivilegs müssten sie in Zukunft auf Postwurfsendungen oder Flyer ausweichen - „mit extrem hohen Kosten und Streuverlusten”.

bvh und DDV fordern daher die Beibehaltung des Listenprivilegs und schlagen den verpflichtenden Einsatz der sogenannten „DDV-Robinsonliste” vor. Sie ermöglicht Bürgern den Schutz vor unerwünschter adressierter Werbung. Ferner begrüßen die Verbände die geplante Einführung eines „TÜV-Siegels” für Unternehmen. Wer ein solches Siegel besitzt, müsse dann aber das Listenprivileg weiter nutzen dürfen.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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