
Opel hält an "lebenslanger" Garantie fest
Der Autohersteller Opel will an seiner Werbung für eine "lebenslange Garantie" festhalten und keine Unterlassungserklärung abgeben. Nun müssen voraussichtlich die Gerichte entscheiden.
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Der Autohersteller Opel will an seiner Werbung für eine "lebenslange Garantie" festhalten und keine Unterlassungserklärung abgeben. Nun müssen voraussichtlich die Gerichte entscheiden.

Mit dem Versprechen einer "lebenslangen Garantie" war dem Autohersteller Opel ein Marketingcoup gelungen. Doch nun geht die Wettbewerbszentrale gegen die Werbung vor - wegen "Irreführung der Verbraucher".

Handelsunternehmen wie die Firma Dodenhof erzielen mit intelligentem Datenmanagement hohe Resonanz bei Mailingaktionen.

Eine wachsende Zahl von qualitätsorientierten Fachhändlern entdeckt Storytelling als effektives Mittel im Kampf um den Kunden. Das Erzählen von guten Geschichten zu den Produkten steht dabei im Mittelpunkt.

Ikea widmet Prinzessin Victoria von Schweden zur Hochzeit eine eigene Torte. Und das gemeine deutsche Fußvolk darf daran teilhaben - am Hochzeitstag sogar kostenlos.

Der "kaufDA Navigator" hat ebenfalls eine iPad-App. Konsumenten können somit auch auf dem neuen Tablet-PC die Sonderangebote von stationären Händlern in ihrer Nähe abrufen.

Der Multichannelhändler Otto bringt die Videos zur Sommerkampagne auf mobile Geräte. Der neu entwickelte Standard sei ein Meilenstein in der Mediaplanung.

Langsam aber sicher entdeckt die Werbebranche das Handy. Die Zahl der Kampagnen für Mobiltelefone hat sich fast verdoppelt - freilich noch auf niedrigem Niveau.

Der Werberat stoppte im Jahr 2009 insgesamt 69 Kampagnen. Unter anderem wurde Karstadt gerügt - und hat sofort Abhilfe geschaffen.

Der Bestsellerautor und Marketingberater Martin Lindstrom über die Gier der Menschen, warum Kunden Marketing brauchen und Erotik in der Werbung überholt ist.

Das Einkaufsverhalten verändert sich: In maximal 15 Minuten möchten junge Verbraucher ihre Einkäufe erledigen, fand eine neue Studie heraus. Nur jeder vierte Kunde verweilt länger als 30 Minuten in einem Lebensmittelgeschäft.

Die Verknüpfung von Gewinnspielen mit dem Einkauf von Waren ist nicht automatisch wettbewerbswidrig, urteilt der Europäische Gerichtshof. Das deutsche Kopplungsverbot ist damit Geschichte.