Hand klebt Label auf leuchtendes Werbeplakat als Symbol für KI-Kennzeichnungspflicht
© Black Forest Labs / Flux

Ab Sonntag muss KI einen Stempel tragen

Ab Sonntag müssen professionell mit KI erstellte oder bearbeitete Inhalte in der EU gekennzeichnet werden, meldet Spiegel.de. Betroffen seien Online- und Plakatwerbung, Beiträge professioneller Influencer, Nachrichtenseiten sowie die KI-Zusammenfassungen der Google-Suche. Noch fehle allerdings ein einheitliches Label: Die EU-Kommission habe Symbole vorgeschlagen, doch bislang dürfe jeder Anbieter seine eigenen einführen. Ausgenommen blieben rein private Uploads; künstlerische Werke bräuchten das Etikett nicht direkt am Bild.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
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Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte startet in der EU

Ab Sonntag gilt in der EU eine neue Transparenzpflicht für Inhalte, die professionell mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden. Wie Spiegel.de berichtet, müssen entsprechende Bilder, Videos und Texte künftig kenntlich gemacht werden. Ziel der Regel ist es, Nutzerinnen und Nutzern besser sichtbar zu machen, wann digitale Inhalte nicht ausschließlich menschlich entstanden sind. Damit rückt die Frage nach Herkunft und Bearbeitung von Medieninhalten stärker in den Vordergrund – besonders dort, wo Inhalte öffentlich verbreitet werden und Einfluss auf Wahrnehmung, Meinungsbildung oder Kaufentscheidungen haben können.

Betroffen sind unter anderem Online- und Plakatwerbung, Beiträge professioneller Influencer, Nachrichtenseiten sowie die KI-Zusammenfassungen der Google-Suche. Die Pflicht richtet sich damit vor allem an professionelle Anbieter, Plattformen, Medien und werbliche Akteure, die KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte öffentlich einsetzen. Für sie wird die Kennzeichnung zu einem neuen Bestandteil redaktioneller, werblicher und technischer Veröffentlichungsprozesse. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Inhalt vollständig künstlich erzeugt wurde, sondern auch, ob er professionell mit KI bearbeitet wurde.

Unklar bleibt jedoch, wie die Kennzeichnung im Alltag genau aussehen wird. Zwar hat die EU-Kommission Symbole vorgeschlagen, doch ein einheitliches Label fehlt bislang. Anbieter dürfen daher vorerst eigene Hinweise oder Kennzeichnungen einführen. Das kann kurzfristig zu unterschiedlichen Darstellungen führen: Je nach Plattform oder Herausgeber könnten Nutzerinnen und Nutzer verschiedene Symbole, Formulierungen oder Platzierungen sehen. Die Regel schafft damit zwar eine Pflicht zur Transparenz, lässt aber bei der konkreten Umsetzung noch Spielraum.

Zwei Ausnahmen sind besonders wichtig: Rein private Uploads fallen nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Auch künstlerische Werke müssen das Etikett nicht direkt am Bild tragen. Damit soll offenbar verhindert werden, dass private Kommunikation oder künstlerische Darstellung unverhältnismäßig stark belastet werden. Für öffentlich verbreitete, professionell produzierte Inhalte steigt dagegen der Anspruch, den Einsatz von KI nachvollziehbar zu machen. Die neue Vorgabe markiert damit einen weiteren Schritt zu mehr Orientierung im digitalen Raum – gerade in einer Zeit, in der KI-gestützte Texte, Bilder und Videos immer leichter erstellt und verbreitet werden können.

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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