Bafin verschärft den Blick auf Finfluencer
Die Finanzaufsicht Bafin will Finfluencer in sozialen Medien künftig genauer beobachten. Anlass ist der wachsende Einfluss von Finanzinhalten auf Plattformen wie Instagram und TikTok, die vor allem jüngere Nutzerinnen und Nutzer erreichen. Wie Business Insider Deutschland berichtet, warnt Bafin-Exekutivdirektor Dr. Thorsten Pötzsch vor einem gefährlichen Hype um vermeintlich einfache Finanztipps im Feed. Seine zentrale Botschaft: Social Media ist kein rechtsfreier Raum.
Finfluencer können nach Einschätzung der Bafin einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sie Finanzthemen verständlich und fundiert erklären. Gleichzeitig tragen sie eine besondere Verantwortung – gegebenenfalls auch gemeinsam mit Auftraggebern, die Inhalte bezahlen oder Produkte platzieren. Die Reichweite ist erheblich: Eine Bafin-Umfrage aus dem Jahr 2024 zeigt, dass sich Menschen zwischen 18 und 45 Jahren besonders häufig in sozialen Medien über Finanzthemen informieren. Rund 60 Prozent dieser Altersgruppe halten Finfluencer sogar für eine gute Alternative zur professionellen Beratung. Vielen Nutzerinnen und Nutzern ist jedoch nicht bewusst, dass hinter Empfehlungen häufig Geld, Geschenke oder Vergünstigungen stehen.
Aus Sicht der Behörde sind fünf Punkte entscheidend: Kompetenz, Transparenz, Fairness, Regeltreue und Risikobewusstsein. Wer öffentlich über Finanzprodukte spricht, sollte diese auch verstehen. Bezahlte Inhalte, Werbedeals oder persönliche Interessen müssen klar offengelegt werden. Besonders streng sind die Anforderungen, wenn ein Finfluencer ein Produkt bewirbt, in das er selbst investiert hat. Fehlt ein ausreichender Hinweis auf solche Interessenkonflikte, kann dies bei Wertpapieren oder Krypto-Werten nach Darstellung der Bafin als Marktmanipulation gewertet werden – und damit strafbar sein.
Auch bei komplexen und risikoreichen Anlageformen fordert die Behörde klare Maßstäbe. Differenzkontrakte, Futures oder stark schwankende Krypto-Werte können erhebliche Verluste verursachen. Deshalb müssen Risiken wahr, fair, klar und eindeutig dargestellt werden. Fakten und Meinungen sollten erkennbar getrennt sein; psychologische Tricks wie das Schüren von FOMO, also der Angst, eine Chance zu verpassen, bewertet die Bafin kritisch. Entscheidend ist, dass Werbung nicht den Eindruck einer sicheren oder einfachen Rendite erzeugt, wenn tatsächlich hohe Verlustrisiken bestehen.
Hinzu kommen rechtliche Grenzen. Finfluencer dürfen keine Anlageberatung oder Anlagevermittlung ohne Erlaubnis erbringen. Wer beruflich oder geschäftlich Anlageempfehlungen oder Anlagestrategien zu Finanzinstrumenten verbreitet, muss sich bei der Bafin registrieren. Besonders riskant kann die Werbung für unseriöse Anbieter, Plattformen oder Apps werden. Wer für Unternehmen wirbt, die eigentlich eine Erlaubnis benötigen, diese aber nicht besitzen, kann selbst Adressat aufsichtsrechtlicher Maßnahmen werden und sich unter Umständen wegen Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen strafbar machen. Damit wird der Bereich klar zu einer Frage von Recht und Verbraucherschutz.
Neue Vorschriften hält die Bafin nach den vorliegenden Aussagen nicht für notwendig. Die bestehenden Regeln greifen bereits auch im Feed. Die Aufsicht beschäftigt sich seit Längerem mit Finanztipps in sozialen Medien und hat in den vergangenen Monaten umfangreich Finfluencer-Content gescreent. Auf dieser Grundlage will sie die Verbraucheraufklärung weiter ausbauen. Nutzerinnen und Nutzer sollen besser erkennen können, welche Inhalte seriös sind – und wann die Alarmglocken schrillen sollten.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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