Foto: Frau am Küchentisch betrachtet ein Smartphone, daneben liegen Notizbuch, Stift und Tasse.
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Meta haftet für Fakeanzeigen

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Meta muss gefälschte Anzeigen und Profile auf Facebook und Instagram vorab herausfiltern, statt sie erst nach Meldung zu löschen, berichtet Spiegel.de. Das Landgericht Frankfurt gab damit der Plattform „Finanzfluss“ und derem Gründer Thomas Kehl recht, mit deren Gesicht und Namen Betrüger Anleger in Whatsapp-Gruppen angelockt hätten. Wer per Algorithmus über die Ausspielung entscheide und daran verdiene, sei kein neutraler Speicherplatz, befanden die Richter. Bei Verstößen drohten bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld, zudem müsse Meta die Einnahmen aus den Fakeanzeigen offenlegen.

Gericht stärkt Schutz vor Fakeanzeigen

Meta muss gefälschte Anzeigen und Profile auf Facebook und Instagram künftig vorab herausfiltern, statt sie erst nach einer Meldung zu löschen. Das berichtet Spiegel.de. Das Landgericht Frankfurt gab damit der Plattform „Finanzfluss“ und ihrem Gründer Thomas Kehl recht. Betrüger hatten demnach Namen und Gesicht der bekannten Finanzstimme genutzt, um Anleger in Whatsapp-Gruppen zu locken.

Der Fall zeigt, wie stark betrügerische Kampagnen vom guten Image prominenter Influencer oder Experten profitieren. Nutzerinnen und Nutzer sollen über vermeintlich seriöse Anzeigen Vertrauen fassen und anschließend in geschlossene Kommunikationskanäle wechseln. Dort können Scams schwerer nachvollzogen werden. Für den Verbraucherschutz ist das Urteil deshalb relevant, weil es die Verantwortung nicht allein auf Betroffene und nachträgliche Meldungen verlagert.

Plattformen tragen aktive Verantwortung

Die Frankfurter Richter sehen Meta nach den vorliegenden Informationen in einer aktiven Rolle. Wer per Algorithmus über die Ausspielung von Anzeigen entscheide und daran verdiene, sei kein neutraler Speicherplatz. Damit geht es um mehr als die reine Bereitstellung technischer Infrastruktur. Die Entscheidung betrifft den Kern digitaler Werbung: Plattformen steuern Reichweite, profitieren von Anzeigenumsätzen und müssen bei erkennbaren Betrugsmaschen früher eingreifen.

Für Meta bedeutet das Urteil eine konkrete Pflicht zur Vorsorge. Gefälschte Profile und Anzeigen mit Bezug zu Finanzfluss oder Thomas Kehl dürfen nicht erst nach Hinweisen gelöscht werden, wenn sie bereits ausgespielt wurden. Stattdessen muss das Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um entsprechende Inhalte eigenständig zu erkennen und zu entfernen. Die Regulierung digitaler Plattformen erhält damit ein weiteres Signal: Automatisierte Ausspielung kann rechtliche Verantwortung auslösen.

Ordnungsgeld und Offenlegung von Einnahmen

Bei Verstößen drohen Meta laut Bericht Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Zusätzlich muss das Unternehmen die Einnahmen offenlegen, die es mit den Fakeanzeigen erzielt hat. Gerade dieser Punkt ist für die Bewertung des Geschäftsmodells wichtig, weil betrügerische Anzeigen nicht nur Reputationsschäden verursachen, sondern auch direkte Umsätze auf Plattformseite erzeugen können.

Für Anleger bleibt der Fall ein Hinweis auf die Risiken vermeintlicher Finanzangebote in sozialen Netzwerken. Betrüger nutzen bekannte Namen, professionelle Aufmachung und den Wechsel in Whatsapp-Gruppen, um Vertrauen aufzubauen. Nach dem Urteil liegt die Pflicht zur Prävention stärker bei Plattformen, sobald sie Anzeigen algorithmisch ausspielen und daran verdienen. Der nächste konkrete Prüfpunkt ist die Umsetzung der Vorgaben durch Meta und die Offenlegung der Einnahmen aus Fakeanzeigen.

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