Kleinere Online-Händler sollen bei der EU-Verpackungsverordnung Luft bekommen, meldet Haendlerbund.de. Die Bundesregierung wolle die Registrierungspflicht für den Versand in andere EU-Staaten aussetzen, bis die Kommission ein einheitliches System aufgebaut habe. Das sei frühestens Mitte 2028. Wer je EU-Land unter zehn Tonnen Verpackungsmüll verursache, soll von den weitreichendsten Pflichten frei bleiben; darunter die, in jedem Staat einen Bevollmächtigten zu benennen.
Kleinere Online-Händler könnten bei der EU-Verpackungsverordnung vorerst entlastet werden. Die Bundesregierung will die Registrierungspflicht für den grenzüberschreitenden Paketversand in andere EU-Staaten aussetzen, bis die EU-Kommission ein einheitliches Registrierungssystem geschaffen hat. Darüber berichtet Haendlerbund.de unter Berufung auf entsprechende Pläne. Ein solches System ist nach aktuellem Stand frühestens Mitte 2028 zu erwarten.
Entlastung für kleinere Versender
Der Vorstoß zielt vor allem auf Unternehmen, die nur geringe Mengen an Verpackungen in einzelnen Auslandsmärkten in Verkehr bringen. Wer je EU-Land weniger als zehn Tonnen Verpackungsmüll pro Jahr verursacht, soll von den weitreichendsten Pflichten ausgenommen werden. Dazu zählt insbesondere die Vorgabe, in jedem betroffenen Mitgliedstaat einen eigenen Bevollmächtigten zu benennen.
Für den Onlinehandel wäre das eine spürbare Erleichterung. Nach der derzeitigen Regelung müssen sich Unternehmen, die Waren in andere Mitgliedstaaten versenden, dort separat registrieren. Zusätzlich ist ein Bevollmächtigter erforderlich, der unter anderem Gebühren im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung abführt. Diese Vorgaben gelten seit dem 12. August und betreffen damit auch kleinere Anbieter, die nur gelegentlich ins Ausland liefern.
Kosten treffen kleine Anbieter besonders
Die finanzielle Belastung ist ein zentraler Grund für den geplanten Aufschub. Nach Angaben der Deutschen Industrie- und Handelskammer liegen allein die Kosten für Registrierung und Bevollmächtigte bei 300 bis 500 Euro je Land und Jahr. Die eigentlichen EPR-Gebühren kommen zusätzlich hinzu. Aus dem Bundesumweltministerium heißt es, bei geringen Verkaufsmengen könnten diese Kosten häufig den Warenwert übersteigen.
Auch Marktplätze erhöhen den Druck. Plattformen wie Ebay verlangen inzwischen Nachweise über die Einhaltung der Vorgaben. Fehlen diese, werden Angebote nicht mehr angezeigt. Für Händler:innen entsteht damit ein unmittelbares Risiko für Reichweite und Umsatz, selbst wenn die verkauften Mengen in einzelnen Ländern niedrig sind.
Politische Zustimmung noch offen
Die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt bewertet den deutschen Vorstoß als wichtigen Impuls zur Entlastung kleiner Unternehmen. Ähnliche Vorschläge der EU-Kommission für einen Aufschub waren zuvor im Ministerrat gescheitert, auch mit Zustimmung Deutschlands. Ob sich Berlin mit der neuen Linie durchsetzt, ist daher noch offen. Im Europäischen Parlament gilt eine Zustimmung laut Bericht als wahrscheinlicher.
Unklar bleibt zudem die Lage in der Übergangszeit. Eigentlich müssten die Mitgliedstaaten seit dem 12. August gegen Verstöße vorgehen. Die EU-Kommission hat ihnen jedoch empfohlen, vorerst davon abzusehen. Für Händler:innen bleibt damit ein praktischer Prüfpunkt bestehen: Welche Nachweise Marktplätze verlangen und wie streng nationale Behörden bis zu einem möglichen EU-System kontrollieren, dürfte bis mindestens Mitte 2028 relevant bleiben.
Weitere rechtliche Updates zu Vorgaben, Abmahnrisiken und Markenrecht werden beim Händlerbund SellerDay am 29.10.2026 in Leipzig angekündigt.

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