Australien will Nutzern sozialer Netzwerke die Kontrolle über ihren Feed zurückgeben, berichtet Reuters.com. Ein Gesetzentwurf verpflichte Plattformen, aktiv nachzufragen: personalisierte Empfehlungen per Algorithmus oder ausschließlich Beiträge der abonnierten Konten. Plattformen, die die Regeln ignorierten, zahlten Bußgelder bis zu umgerechnet rund 67,7 Mio. Euro. Die EU verlange mit dem DSA Ähnliches; doch monierten Regulierer, das Abschalten des algorithmischen Feeds sei für Nutzer zu umständlich implementiert.
Australien plant strengere Vorgaben für soziale Netzwerke und will Nutzern mehr Einfluss darauf geben, welche Inhalte in ihren Feeds erscheinen. Nach einem Bericht von Reuters.com sieht ein Gesetzentwurf vor, dass Plattformen ihre Nutzer aktiv vor die Wahl stellen müssen: Sie sollen entweder personalisierte Empfehlungen durch einen Algorithmus erhalten oder ausschließlich Beiträge von Konten sehen, die sie selbst abonniert haben.
Aktive Wahl statt versteckter Einstellung
Der Kern des Vorhabens liegt in der Umkehr der bisherigen Logik vieler Plattformen. Algorithmische Feeds sind häufig voreingestellt, während alternative Ansichten erst über Menüs oder Einstellungen auffindbar sind. Australien will diese Entscheidung an eine gut sichtbare Abfrage knüpfen. Damit würde die Frage, ob ein Feed personalisiert sortiert wird, nicht länger im Hintergrund der Plattformarchitektur verschwinden, sondern zu einer bewussten Nutzerentscheidung werden.
Für Social Media-Anbieter wäre das eine klare regulatorische Vorgabe an die Gestaltung ihrer Dienste. Der Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen Empfehlungen an sich, sondern gegen die fehlende oder schwer erreichbare Wahlmöglichkeit. Nutzer könnten weiter algorithmisch kuratierte Inhalte verwenden. Sie müssten sich aber ebenso für einen Feed entscheiden können, der nur Inhalte abonnierter Konten zeigt. Im Mittelpunkt steht damit die Kontrolle über den Feed und nicht die Abschaffung personalisierter Systeme.
Hohe Bußgelder als Druckmittel
Die geplanten Sanktionen sind erheblich. Plattformen, die die Regeln missachten, müssten mit Bußgeldern von bis zu rund 67,7 Mio. Euro rechnen. Diese Summe zeigt, dass Australien die Feed-Auswahl nicht als bloße Komfortfunktion behandelt. Die Pflicht zur aktiven Nachfrage soll offenbar verbindlich genug sein, um nicht in komplexen Bedienoberflächen oder schwer auffindbaren Einstellungen zu verschwinden.
Auch die EU verlangt mit dem Digital Services Act vergleichbare Wahlmöglichkeiten. Regulierer kritisieren jedoch, dass das Abschalten algorithmischer Feeds für Nutzer teils zu umständlich umgesetzt sei. Genau an diesem Punkt setzt der australische Ansatz an: Die Option soll nicht nur formal existieren, sondern praktisch erreichbar sein. Für Plattformen rückt damit die konkrete Benutzerführung stärker in den Fokus.
Relevanz für Plattformregulierung
Der Vorstoß ist ein weiterer Hinweis darauf, dass Regulierer algorithmische Empfehlungssysteme zunehmend als gestaltende Infrastruktur betrachten. Feeds bestimmen, welche Inhalte sichtbar werden und welche Reichweite Beiträge erhalten. Wenn Nutzer zwischen algorithmischer Auswahl und chronologisch beziehungsweise abonnementsbasiert geprägter Anzeige wählen können, verändert sich die Rolle der Plattformen bei der Sortierung von Aufmerksamkeit.
Für Anbieter bleibt offen, wie sie eine solche Abfrage konkret in ihre Dienste integrieren müssten. Klar ist aus dem Gesetzentwurf jedoch die Richtung: Die Wahl zwischen Algorithmus und abonnierten Konten soll ausdrücklich abgefragt werden. Der nächste Prüfpunkt liegt damit in der Umsetzung durch Plattformen und in der Frage, ob Australien die vorgesehenen Bußgelder von bis zu 67,7 Mio. Euro tatsächlich durchsetzt.

etailment
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