Kryptogewinne verlieren ihr Steuerprivileg: Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, der Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen digitalen Assets ab 2028 mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt, berichtet Golem.de. Betroffen seien alle Bestände, die Anleger nach dem 1. Januar 2027 kaufen, die Freigrenze von 1.000 Euro bleibe aber bestehen. Das Ministerium rechne mit 350 Mio. Euro Mehreinnahmen.
Bundesfinanzministerium plant neue Kryptosteuer
Kryptogewinne könnten in Deutschland ab 2028 anders behandelt werden als bisher. Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, der Gewinne aus Bitcoin, Ether und anderen digitalen Assets in die Abgeltungsteuer überführen soll, berichtet Golem.de. Vorgesehen ist ein Steuersatz von 25 Prozent Abgeltungsteuer. Damit würden Kryptogewinne künftig ähnlich besteuert wie Gewinne aus Wertpapiergeschäften.
Die geplante Regulierung markiert eine deutliche Abkehr von der bisherigen Systematik. Derzeit gelten Gewinne aus Kryptowährungen als private Veräußerungsgeschäfte. Sie werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, wenn Anleger ihre Coins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf verkaufen. Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr sind die Gewinne bislang steuerfrei. Genau dieses Steuerprivileg soll nach dem Entwurf auslaufen.
Betroffen wären den Berichten zufolge alle Krypto-Assets, die Anleger nach dem 1. Januar 2027 erwerben. Die neue Besteuerung soll dann ab 2028 greifen. Die bisherige Freigrenze soll bestehen bleiben. Sie liegt aktuell bei 1.000 Euro pro Person. Für kleinere Gewinne bliebe damit weiterhin ein steuerlicher Puffer erhalten.
Mehreinnahmen und offene Detailfragen
Das Finanzministerium erwartet durch die Maßnahme offenbar zusätzliche Einnahmen von rund 350 Millionen Euro. Zugleich soll die Einordnung in die Abgeltungsteuer praktische Folgen für Anleger haben. Künftig wäre es möglich, Kryptogewinne mit Verlusten aus Aktien und anderen Wertpapieren zu verrechnen. Steuerzahler mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent könnten außerdem eine Günstigerprüfung nutzen und dadurch ihre Belastung senken.
Unklar ist bislang, wie mit Altbeständen umgegangen wird. Ob Kryptowährungen, die vor dem Stichtag erworben wurden, unter den bisherigen Regeln Bestandsschutz genießen, muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Der Entwurf wurde bereits zur Abstimmung an die anderen Bundesministerien versandt. Danach wären Kabinett und Parlament am Zug.
Politisch ist die Kryptosteuer Teil eines breiteren Aktionsplans von Finanzminister Lars Klingbeil gegen Steuerbetrug und Schwarzarbeit. Aus Ministeriumskreisen wird die geplante Änderung damit begründet, dass Arbeitseinkommen und Kapitalerträge besteuert werden, während Spekulationsgewinne aus Krypto-Assets bislang weitgehend steuerfrei bleiben können. Parallel stehen weitere Einnahmemaßnahmen im Raum, darunter höhere Alkohol- und Tabaksteuern sowie eine mögliche Steuer auf gesüßte Getränke.
Der Vorschlag fällt in eine Haushaltslage mit hohen Finanzierungsbedarfen. Klingbeil stellte dem Bundestag den Haushalt 2027 mit Ausgaben von rund 550 Milliarden Euro plus Sondervermögen vor. Die Gesamtneuverschuldung soll bei etwa 120 Milliarden Euro liegen. Der nächste Prüfpunkt ist die Ressortabstimmung; offen bleibt vor allem der Bestandsschutz für vor 2027 gekaufte Krypto-Assets.

etailment
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