Kein einziger von 934 zertifizierten deutschen Online-Shops kommt ohne Befund davon, zeigt eine Untersuchung von Rechtsklar24.de. Der automatisierte Check auf 23 Pflichten habe durchschnittlich sieben Befunde je Shop ausgemacht. Beim Barrierefreiheits-Grundcheck stolperten 94,6 Prozent, an der Widerrufsbelehrung 60 Prozent, am Widerrufsbutton 38,1 Prozent. Auf die seit Juli 2025 abgeschaltete EU-Streitbeilegungsplattform verlinkten immer noch 39,2 Prozent, aufs abgelöste Telemediengesetz beriefen sich 20,6 Prozent.
Eine Untersuchung von Rechtsklar24.de zeigt deutliche Compliance-Lücken im deutschen E-Commerce. In der Stichprobe von 934 zertifizierten Online-Shops blieb kein Shop ohne Befund. Der automatisierte Prüfdienst RechtsRadar™ fand im Schnitt sieben Auffälligkeiten je Shop. Geprüft wurden zwischen dem 30. Juli und dem 23. August 2026 bis zu 23 gesetzliche Pflichten, unter anderem auf Startseite, Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsseite, AGB und Produktseiten.
Die Auswahl ist besonders aussagekräftig, weil sie Shops mit Trusted-Shops-Zertifizierung umfasst. Diese Anbieter haben sich bereits einem Zertifizierungsverfahren gestellt. Das Zertifikat bezieht sich laut Untersuchung jedoch auf eigene Kriterien des Anbieters, vor allem Käuferschutz und Zahlungsabwicklung. Es erhebt keinen Anspruch, sämtliche gesetzlichen Pflichten eines Shops vollständig abzudecken.
Barrierefreiheit als größte offene Baustelle
Der häufigste Befund betrifft den Barrierefreiheits-Grundcheck. 884 von 934 Shops, also 94,6 Prozent, zeigten hier technische Lücken. Geprüft wurden automatisiert erkennbare Grundlagen wie fehlende Alternativtexte, fehlende Sprachauszeichnung oder Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung.
Rechtsklar24.de ordnet die Zahl ausdrücklich als Untergrenze ein. Automatisierte Tests erfassen nur einen Teil möglicher Barrieren. Grundlage sind Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie technische Standards wie EN 301 549 und WCAG 2.1 auf Stufe AA. Kleinstunternehmen sind nach den genannten Regeln für Dienstleistungen ausgenommen.
Widerruf: neue Pflichten, alte Lücken
Beim Widerruf häufen sich mehrere Befunde. 560 Shops, also 60,0 Prozent, zeigten Lücken in der Widerrufsbelehrung. Bei 460 Shops war kein Muster-Widerrufsformular auffindbar. 356 Shops hatten Mängel beim Widerrufsbutton nach § 356a BGB; bei 67 Shops fehlte er nachweislich, obwohl eine Widerrufsseite gefunden wurde.
Der Widerrufsbutton gilt seit dem 19. Juni 2026. Rund zwei Monate später war er bei gut einem Drittel der zertifizierten Shops nicht oder nicht auffindbar umgesetzt. Für Betreiber ist dieser Bereich besonders relevant, weil mehrere Pflichtbausteine zusammenhängen und technisch sichtbar sein müssen.
Veraltete Rechtstexte bleiben online
Ein weiteres Muster betrifft veraltete Angaben. 366 Shops, 39,2 Prozent der Stichprobe, verlinkten weiterhin auf die abgeschaltete EU-Streitbeilegungsplattform. Diese Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet. Zudem beriefen sich 20,6 Prozent noch auf das abgelöste Telemediengesetz.
Die Untersuchung versteht jeden Befund als technische Feststellung, keine rechtliche Einzelfallbewertung. Der Scanner arbeitet regelbasiert, ordnet Pflichten Paragrafen und Quellen zu und wird laufend an die Rechtslage angepasst. Zum Zeitpunkt der Prüfmethode im August 2026 umfasste der Test 23 Pflichten; inzwischen prüft RechtsRadar™ 35.

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