Die EU macht Plattformen aus Drittstaaten zu zollrechtlichen Importeuren, meldet Handelsverband.at. Das EU-Parlament habe die Reform des Zollrechts final beschlossen. Die Plattformen hafteten damit selbst für Angaben, Formalitäten und Abgaben. Bei wiederholten Verstößen drohten Strafen von bis zu sechs Prozent des Importwerts der vergangenen zwölf Monate. Hinzu komme eine Gebühr pro bestelltem Artikel, deren Höhe die EU-Kommission noch festlege.
Die EU verschärft die Regeln für Plattformen aus Drittstaaten: Sie sollen künftig zollrechtlich als Importeure gelten, wie Handelsverband.at meldet. Das EU-Parlament hat die Reform des Zollrechts final beschlossen. Damit haften die Plattformen selbst für korrekte Angaben, Formalitäten und Abgaben. Bei wiederholten Verstößen können Strafen von bis zu sechs Prozent des Importwerts der vergangenen zwölf Monate drohen.
Mehr Verantwortung für Drittstaatenplattformen
Der Handelsverband sieht damit eine langjährige Forderung erfüllt. Geschäftsführer Rainer Will betont, wer Waren in der Europäischen Union verkaufe, müsse Verantwortung dafür übernehmen, dass sie korrekt deklariert, sicher und rechtskonform sind. Hintergrund ist der stark wachsende grenzüberschreitende E-Commerce mit niedrigwertigen Artikeln aus Drittstaaten.
Die Dimension ist erheblich: 2025 gelangten laut Handelsverband fast 5,9 Milliarden Niedrigwert-Importe in die EU. Das entspricht einem Plus von 26 Prozent gegenüber dem Vorjahr und im Schnitt rund 16 Millionen Artikeln pro Tag. Gleichzeitig standen nur 82 Kontrollen je einer Million Sendungen gegenüber. Die Kontrollquote lag damit bei 0,0082 Prozent.
Kontrollen, Daten und neue Gebühr
EU-weite Schwerpunktaktionen zeigen aus Sicht des Handelsverbands den Handlungsbedarf. Bei einer Kontrolle entsprachen im Vorjahr 64 Prozent von mehr als 20.000 überprüften Spielwaren und kleinen Elektroprodukten nicht den europäischen Vorschriften. Künftig sollen die neue EU-Zollbehörde in Lille und der Customs Data Hub Informationen zentral bündeln, Risiken analysieren und nationale Behörden bei Kontrollen unterstützen.
Der Aufbau dieser Strukturen soll bis 2028 greifen. Dafür fordert der Handelsverband mehr Tempo bei Personal, moderner IT, Datenanalyse und Vollzug. Digitale Risikohinweise müssten schneller in tatsächliche Warenkontrollen übersetzt werden. Das betrifft auch Prozesse in Zoll, Marktüberwachung und Logistik.
Teil der Reform ist zudem eine EU-weite Handling Fee für niedrigwertige E-Commerce-Importe. Die konkrete Höhe legt die EU-Kommission noch fest. Der Handelsverband sieht zwei Euro als Untergrenze und fordert, dass die Gebühr vollständig von den verursachenden Drittstaatenplattformen getragen wird. Sie soll Kontroll- und Vollzugskosten abdecken sowie einen Beitrag zu Folgekosten durch unsichere, falsch deklarierte oder nicht rechtskonforme Importe leisten.
Pauschalzoll zeigt erste Wirkung
Bereits seit 1. Juli 2026 gilt für Sendungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro ein EU-weiter Pauschalzoll von drei Euro pro Produktkategorie. Laut Österreichischer Post ging das Paketvolumen aus Fernost nach der Einführung im Juli um 26 Prozent und im August um 30 Prozent zurück.
Auch Belgien meldet deutliche Verschiebungen. Wegen des E-Commerce-Hubs Lüttich gelten die Zahlen als besonders aussagekräftig: Seit Einführung des Pauschalzolls wurden dort 53 Prozent weniger Kleinsendungen unter 150 Euro angemeldet. Zugleich hat sich die Zahl regulärer Einfuhranmeldungen über 150 Euro mehr als verdoppelt. Bis 16. August nahm der belgische Zoll 223,7 Millionen Euro aus dem neuen Pauschalzoll ein.
Der Handelsverband plädiert für EU-weite Lösungen und hält seine Kritik an der österreichischen Paketsteuer aufrecht. Die ab 1. Oktober vorgesehene nationale Abgabe von 2,40 Euro pro Onlinebestellung belaste demnach auch mehr als 4.000 heimische Händler auf großen Marktplätzen sowie beschäftigungsintensive, filialisierte Händler in Österreich.

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