
Amazon verstößt gegen DSA
Amazon verstößt laut eines Urteils des OLG Bamberg gegen den DSA, meldet Heise.de. So würden die Suchergebnisse nach „Empfohlen“ oder „Amazon präsentiert“ sortiert, doch Kunden könnten nicht erkennen, wie es zu diesen Ergebnissen komme. Die Möglichkeit, die Darstellung zu „de-personalisieren“ müsse auch ohne Anmeldung gestattet werden. Auch suggeriere der Button „Ein Problem mit diesem Produkt melden“ eher eine Reklamation, aber wäre auch die Schnittstelle, um gefälschte oder illegale Angebote zu melden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der Senat die Revision zum BGH zu.








