Zehn Tage vor dem Start des EU-Gewährleistungslabels am 27. September hat Etsy keine technische Lösung, berichtet Haendlerbund.de. Der Support rate Händlern, das Label in Angebotsbeschreibung, Shop-Ankündigung oder Bestätigungsnachricht unterzubringen. Laut Händlerbund tauge nichts davon: Die Beschreibung erlaube keine Bilder, die Ankündigung liege abseits des Kaufprozesses, die Bestätigung komme zu spät. Händlern bleibe die Wahl zwischen Abmahnrisiko und Verkaufspause.
Etsy fehlt kurz vor der Frist eine belastbare Umsetzung
Zehn Tage vor dem Start des EU-Gewährleistungslabels am 27. September 2026 hat Etsy offenbar noch keine technische Lösung für seine Händler:innen bereitgestellt. Das berichtet Haendlerbund.de auf Basis einer E-Mail des Etsy-Supports an eine Händlerin. Ab dem Stichtag müssen Händler:innen das Gewährleistungslabel in ihrem Shop verwenden; betroffen sind damit auch Anbieter:innen auf Online-Marktplätzen. Etsy teilt demnach mit, an einer einheitlichen technischen Lösung zu arbeiten. Zugleich nennt der Support mehrere Übergangsmöglichkeiten, mit denen Shops ihre Angebote vorläufig anpassen könnten.
Gerade diese Zwischenvorschläge werfen jedoch rechtliche und praktische Fragen auf. Der Support empfiehlt laut Händlerbund, das Label in Angebotsbeschreibungen, in der Shop-Ankündigung beziehungsweise im FAQ-Bereich oder in Bestätigungsnachrichten an Käufer:innen zu platzieren. Aus Sicht des Händlerbunds löst keiner dieser Wege das Kernproblem. Das Label müsse als Bilddatei oder PDF unverändert übernommen werden und für Käufer:innen rechtzeitig wahrnehmbar sein. Eine bloße Textlösung scheidet damit aus, während Etsy-Angebotsbeschreibungen nach der Darstellung des Händlerbunds keine geeignete Bildeinbindung ermöglichen.
Warum die Übergangslösungen problematisch sind
Die Angebotsbeschreibung gilt als naheliegender Ort, ist nach der Bewertung aber technisch unzureichend. Selbst falls eine Bildeinbindung möglich würde, bliebe offen, ob das kleinteilige Label groß genug und lesbar dargestellt werden kann. Die Shop-Ankündigung oder der FAQ-Bereich liegen wiederum nicht zwingend im Kaufprozess. Käufer:innen müssen dort nicht vorbeikommen, bevor sie eine Bestellung abschließen. Damit wäre fraglich, ob die Information an der erforderlichen Stelle bereitsteht.
Auch die Bestätigungsnachricht erfüllt den Zweck nach Einschätzung des Händlerbunds nicht. Sie erreicht Käufer:innen erst nach der Bestellung. Das Label muss jedoch vor Abschluss der Bestellung wahrnehmbar sein. Damit verschiebt dieser Ansatz das Problem zeitlich nach hinten. Für Händler:innen entsteht dadurch keine rechtssichere Alternative, sondern ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor im laufenden Verkauf.
Händler:innen tragen vorerst das Risiko
Der Fall erinnert an frühere Schwierigkeiten bei Etsy, etwa beim Widerrufsbutton, der zunächst nicht und später nach Einschätzung der Quelle nicht rechtssicher umgesetzt worden sei. Auch beim Gewährleistungslabel deutet die Kommunikation des Supports darauf hin, dass die Plattform zwar an einer Lösung arbeitet, die Einhaltung der gesetzlichen Frist aber offen bleibt. Für Händler:innen ist das besonders heikel, weil die Hauptverkaufssaison näher rückt und eine kurzfristige technische Nachrüstung Planungssicherheit erschwert.
Unterm Strich bleibt für betroffene Etsy-Shops eine schwierige Abwägung: weiterverkaufen und ein rechtliches Risiko akzeptieren oder den Shop bis zur Umsetzung pausieren und Umsatzverluste hinnehmen. Laut Händlerbund dürften die genannten Zwischenlösungen einer Prüfung kaum standhalten. Damit reduziert sich die Lage auf Abmahnrisiko oder Verkaufspause – solange Etsy keine einheitliche, rechtssichere technische Lösung bereitstellt. Der maßgebliche Termin bleibt der 27. September 2026.

etailment
Unter dem Namen Redaktion veröffentlicht das Team von etailment.de gemeinsam recherchierte Nachrichten und Analysen aus dem digitalen Handel.
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