Foto: Kunde hält ein Smartphone an der Supermarktkasse, während Waren über das Kassenband laufen
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Lidl-App: Formfehler bremst Diskriminierungsklage aus

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist mit seiner Klage gegen die Rabatte der „Lidl Plus“-App vor dem Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel gescheitert, berichtet Tagesschau.de. Der Grund: Die Klage stütze sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dafür seien aber in erster Instanz die Landgerichte zuständig. Die inhaltliche Frage lande trotzdem in Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof habe noch keinen Verhandlungstag festgelegt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist mit seiner Klage gegen Rabatte der „Lidl Plus“-App vor dem Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel gescheitert. Wie Tagesschau.de berichtet, lag der Grund der Abweisung jedoch auf prozessualer Ebene: Die Klage stützte sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Für solche Verfahren seien in erster Instanz die Landgerichte zuständig.

Damit bleibt die inhaltliche Frage vorerst offen. Im Kern geht es um Preisnachlässe, die Kundinnen und Kunden über die App „Lidl Plus“ erhalten. Der Verbraucherschutz sieht darin offenbar einen Ansatzpunkt für eine gerichtliche Überprüfung. Das Oberlandesgericht hat sich nach den vorliegenden Informationen aber nicht mit der materiellen Bewertung der App-Rabatte befasst, sondern die Zuständigkeit in den Mittelpunkt gestellt.

Verfahren scheitert an der Zuständigkeit

Die Entscheidung zeigt, wie stark formale Zuständigkeitsfragen den Verlauf verbraucherrechtlicher Verfahren prägen können. Maßgeblich war hier nicht die Frage, ob die Rabattpraxis der Lidl-App rechtlich zulässig ist. Ausschlaggebend war, dass eine auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gestützte Klage nach Auffassung des Gerichts zunächst vor ein Landgericht gehört.

Für den Verbraucherzentrale Bundesverband bedeutet die Niederlage vor dem Oberlandesgericht daher keinen inhaltlichen Abschluss. Die Rabattpraxis bleibt rechtlich umstritten, weil die zentrale Frage nach der Zulässigkeit der App-Vorteile noch nicht höchstrichterlich geklärt ist. Auch für andere Anbieter digitaler Kundenprogramme ist das Verfahren relevant, soweit sie Preisvorteile an App-Nutzung oder vergleichbare Kundenmodelle knüpfen.

Bundesgerichtshof soll sich mit der Sache befassen

Die weitere Klärung wird nun beim Bundesgerichtshof erwartet. Nach dem Bericht ist die Sache bereits auf dem Weg nach Karlsruhe. Einen Verhandlungstag hat der BGH bislang jedoch noch nicht festgelegt. Damit bleibt offen, wann eine inhaltliche Entscheidung zu den App-Rabatten fallen könnte.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert die aktuelle Entscheidung zunächst wenig. Die Rabatte der „Lidl Plus“-App stehen nach den vorliegenden Informationen weiterhin im Fokus eines laufenden Rechtsstreits, ohne dass die oberste Zivilgerichtsbarkeit bereits Stellung bezogen hat. Der nächste konkrete Schritt ist die Terminierung des Verfahrens durch den Bundesgerichtshof.

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