Das EU-Parlament will kleine Händler von der Pflicht befreien, beim Verkauf in andere EU-Staaten einen Bevollmächtigten zu benennen, doch das ist nicht genug, meint der E-Commerce-Verband Bevh. Die Befreiung gelte bei Textilien, Batterien, Elektrogeräten, Verpackungen und Einwegkunststoffen, also in Bereichen mit erweiterter Herstellerverantwortung (EPR). Für viele kleine Händler wirke die Bevollmächtigtenpflicht quasi wie ein Exportverbot. Für sie fordert der Verband zusätzlich eine komplette EPR-Ausnahme bei Kleinstmengen und für alle einen One-Stop-Shop für sämtliche Meldepflichten.
Das Europäische Parlament will kleine Händler entlasten, die Waren in andere EU-Staaten verkaufen. Im Rahmen des Environmental Omnibus hat es sich dafür ausgesprochen, eine Regel wieder abzuschaffen: die Pflicht, für bestimmte Produktbereiche einen Bevollmächtigten im jeweiligen Zielland zu benennen. Betroffen sind Warengruppen mit erweiterter Herstellerverantwortung, darunter Textilien, Batterien, Elektrogeräte, Verpackungen und Einwegkunststoffe. Für kleine Anbieter wäre die geplante Änderung ein spürbarer Schritt, weil die bisherige Vorgabe grenzüberschreitende Verkäufe deutlich erschwert.
Der E-Commerce-Verband bevh begrüßt den Vorstoß, hält ihn aber für unzureichend. Nach Einschätzung des Verbands wirkt die Bevollmächtigtenpflicht für viele kleine Unternehmen de facto wie ein Exportverbot. Das betrifft vor allem Händler, die nur geringe Mengen in einzelne Länder verkaufen und dennoch komplexe Melde- und Vertretungspflichten erfüllen müssen. Der Verband verweist darauf, dass Aufwand und Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu Kleinstmengen stehen. Mehr dazu ordnet der bevh in seiner Stellungnahme ein: meint der E-Commerce-Verband Bevh.
Entlastung bei EPR-Pflichten
Die erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR, verpflichtet Unternehmen je nach Produktkategorie zu Registrierungen, Meldungen und weiteren Nachweisen. Ziel ist eine geregelte Verantwortung für Produkte und Verpackungen, etwa nach dem Inverkehrbringen. Für große Anbieter sind solche Verfahren Teil etablierter Compliance-Prozesse. Für kleinere Händler im Onlinehandel können sie jedoch zur Markteintrittshürde werden, sobald jeder Zielmarkt eigene Anforderungen stellt.
Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh, bezeichnet die geplante Erleichterung als ersten Lichtblick. Zugleich fordert sie weitere Schritte. Die Aufhebung der Bevollmächtigtenpflicht allein reiche aus Sicht des Verbands nicht aus, um kleine Händler wirksam zu entlasten. Besonders wichtig sei eine vollständige Ausnahme für Kleinstmengen von sämtlichen EPR-Pflichten. Damit würden Anbieter entlastet, deren Absatzvolumen in einzelnen Ländern sehr gering ist.
One-Stop-Shop als nächster Schritt
Neben der Kleinstmengen-Ausnahme fordert der bevh einen zentralen One-Stop-Shop für alle Meldepflichten. Ein solcher Ansatz könnte die Bürokratie für Händler bündeln, die in mehreren EU-Staaten aktiv sind. Statt paralleler Verfahren in verschiedenen Ländern stünde eine einheitliche Anlaufstelle im Mittelpunkt. Für den grenzüberschreitenden Handel wäre das ein wichtiger Baustein, um Compliance planbarer und zugänglicher zu machen.
Der Verband setzt nun auf eine schnelle Einigung in Brüssel. Aus seiner Sicht drängt die Zeit, weil die bestehenden Pflichten kleine Anbieter weiterhin vom Verkauf in andere Mitgliedstaaten abhalten können. Auf dem Tisch liegen damit drei Punkte: Aufhebung der Bevollmächtigtenpflicht, komplette EPR-Ausnahme bei Kleinstmengen und ein One-Stop-Shop für sämtliche Meldepflichten. Der nächste Prüfpunkt ist die weitere Einigung zum Environmental Omnibus in Brüssel.
