Die EU-Kommission hat ein Verfahren nach dem Digital Services Act gegen Booking.com eröffnet, berichtet Manager-Magazin.de. Brüssel prüfe, ob das Portal gefälschte Unterkünfte, Identitätsbetrug und Phishing ausreichend abwehrt und die Gästedaten schützt, die es an Gastgeber weiterreicht. Im ersten Halbjahr seien laut Kommission 1.072 Betrugsmeldungen mit 82.000 Euro Schaden eingegangen, eine Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahr. Zweiter Prüfstein sei die Werbung: Wer als Gastgeber mehr Provision zahle, rutsche in den Suchergebnissen nach oben. Zu klären sei, ob Nutzer das als Werbung erkennen.
Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen Booking.com nach dem Digital Services Act eröffnet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Reiseportal ausreichend gegen gefälschte Unterkünfte, Identitätsbetrug, Phishing und weitere Betrugsmaschen vorgeht. Darüber berichtet Manager-Magazin.de. Die Brüsseler Behörde prüft unter anderem, ob regelwidrige Angebote konsequent entfernt werden und ob sensible Gästedaten ausreichend geschützt sind, wenn Booking.com sie an Unterkunftsbetreiber weitergibt.
Prüfung von Betrugsschutz und Datensicherheit
Der Fall fällt in eine Phase deutlich steigender Online-Betrugsfälle. Nach Angaben von Kommissionsbeamten berichtet Booking.com selbst von einem weltweiten Anstieg der Betrugsfälle auf der Plattform um 500 Prozent. Für das erste Halbjahr 2026 nennt die Kommission 1.072 Betrugsmeldungen, die zu einem Schaden von 82.000 Euro geführt hätten. Das entspreche einer Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahr.
Ein Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf Phishing-Versuchen. Dabei versuchen Kriminelle, über gefälschte Nachrichten an Passwörter, Bankdaten oder andere sensible Informationen zu gelangen. Die Kommission untersucht deshalb, wie Reservierungs- und Gästedaten weitergegeben werden und wie Nachrichten auf der Plattform technisch organisiert sind. Im Kern geht es um die Frage, ob Booking.com ausreichende Vorkehrungen für Sicherheit und Datenschutz getroffen hat, um Missbrauch zu verhindern.
Transparenz bei hervorgehobenen Angeboten
Ein zweiter Prüfpunkt betrifft die Darstellung bezahlter Platzierungen. Anbieter von Unterkünften können ihre Sichtbarkeit in den Suchergebnissen demnach verbessern, indem sie eine höhere Provision zahlen. Die EU-Kommission will klären, ob Nutzer klar erkennen können, dass solche hervorgehobenen Angebote Werbung sind. Zudem soll geprüft werden, ob Verbraucher ausreichend Informationen erhalten, um ihre Einstellungen zur Werbung selbst zu ändern.
Booking.com erklärte, uneingeschränkt mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten. Das Unternehmen betonte, es wolle gemeinsam mit den zuständigen Behörden Online-Betrug bekämpfen und Reisende sowie Partner schützen. Die Eröffnung des Verfahrens bedeutet nach Angaben der Kommission noch keine Feststellung eines Regelverstoßes.
DSA-Verfahren mit möglicher Signalwirkung
Rechtsgrundlage ist der Digital Services Act, der seit Februar 2024 gilt und große Onlineplattformen stärker in die Pflicht nimmt. Die Kommission hat auf dieser Basis bereits Verfahren gegen TikTok, Facebook, Instagram, Snapchat und große Pornoplattformen eröffnet. Gegen X, Temu und AliExpress wurden bereits Millionenstrafen verhängt. Im Booking.com-Verfahren ist nun offen, ob die geprüften Schutzmechanismen und Werbekennzeichnungen den Anforderungen des DSA genügen; konkret benannt sind bisher 82.000 Euro Schaden im ersten Halbjahr 2026.
