Seit dem 27. September gelten die neuen Informationspflichten. Für Amazon-Händler wird nicht das Labelbild zum Engpass, sondern die Frage, wer Marke, Modell und Garantiedauer an der ASIN pflegen darf.
Seit dem 27. September 2026 gelten die neuen Informationspflichten zur gesetzlichen Gewährleistung und zu bestimmten Herstellergarantien für Verkäufer von Konsumgütern. Für Amazon-Händler steht dabei kurzfristig weniger die Frage im Vordergrund, wo ein Labelbild eingebunden wird. Entscheidend ist nach der derzeit öffentlich verfügbaren Einordnung vielmehr, ob die nötigen Produktdaten an der jeweiligen ASIN gepflegt werden können.
Die Pflicht ist nicht Amazon-spezifisch. Die EU erläutert auf Your Europe zum Gewährleistungslabel und GARAN-Label, dass Verkäufer Verbraucher sichtbarer über gesetzliche Gewährleistungsrechte informieren müssen. Zusätzlich relevant wird das EU-GARAN-Label nur dann, wenn ein Hersteller eine freiwillige, kostenlose Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware anbietet, die länger als zwei Jahre läuft, und diese Informationen dem Händler zur Verfügung stellt. Es geht also nicht um jede Garantieaussage und nicht um eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung durch Händler.
Welche Rechtsgrundlage in Deutschland gilt
Für deutsche Onlinehändler regelt Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und 11a EGBGB die beiden Fälle: Nr. 11 verlangt den hervorgehobenen Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht mit der harmonisierten Mitteilung. Nr. 11a betrifft die Kennzeichnung qualifizierter Haltbarkeitsgarantien mit dem GARAN-Label. Die Vorgaben wurden durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) eingeführt und sind nach dessen Artikel 10 Absatz 3 am 27. September 2026 in Kraft getreten.
Amazon setzt offenbar auf Katalogdaten
Nach einer Wortfilter berichtet nach Amazon-Nachfrage zugeschriebenen Einordnung soll Amazon den harmonisierten Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung in den EU-Stores automatisch ausspielen. Für das GARAN-Label sollen Händler dagegen die drei Attribute brand, model_number und extended_warranty_duration liefern. Die Pflege soll über Inventarverwaltung, Dateivorlagen oder API möglich sein. Amazon würde daraus das Label im EU-Format erzeugen und im Bereich „Sicherheit und Produktressourcen“ der Produktseite platzieren.
Damit verlagert sich die operative Herausforderung für Händler auf Datenhoheit und Schreibrechte. Wer eine ASIN nicht kontrolliert oder relevante Attribute nicht überschreiben kann, kann eine formal vorhandene Lieferanteninformation zur Haltbarkeitsgarantie möglicherweise nicht selbst sichtbar machen. Das ist keine bestätigte Sanktion und kein gemessener Ausfall, aber eine naheliegende Katalogdaten-Falle: Compliance hängt dann nicht nur an der Kenntnis der EU-Regel, sondern auch daran, wer Marke, Modellnummer und Garantiedauer an der ASIN pflegen darf.
Dass die Umsetzung kurz vor dem Stichtag noch Fragen aufwirft, zeigt das öffentliche Amazon-Seller-Forum zum Gewährleistungslabel. Dort fragen Händler wenige Tage vor dem Start nach automatisierter Einbindung und korrekter Umsetzung. Ein Amazon-Moderator verweist auf eine Hilfeseite, die extern jedoch nicht frei prüfbar ist, sondern in den Login führt. Belastbar sichtbar bleiben damit vor allem die Forumsspur und die Wortfilter-Einordnung.
eBay zeigt den Kontrollmaßstab
Der Vergleich mit eBay macht deutlich, wie konkret eine Marktplatzumsetzung dokumentiert sein kann. Im eBay-Developer-Blog zum Commercial Guarantee of Durability Label heißt es, dass ab dem 27. September 2026 ein GARAN-Label angezeigt wird, wenn drei Angaben vorhanden sind: Durability Guarantee duration, brand name und model identifier. Fehlt eine dieser Angaben, erscheint das Label nicht. Für Integratoren nennt eBay außerdem Taxonomy API sowie Inventory- beziehungsweise Trading-API als Wege, um das neue Feld in betroffenen Kategorien zu prüfen und zu übergeben.
Für Händler auf mehreren Marktplätzen ist der Unterschied relevant. Bei eBay ist der Prozess stärker an Listing-Aspekte und Kategorien gekoppelt. Bei Amazon muss nach der vorliegenden öffentlichen Informationslage zusätzlich geprüft werden, ob die eigenen Systeme die drei Attribute überhaupt an der ASIN setzen oder korrigieren können. Gerade Wiederverkäufer von Handelsware sollten Lieferantenangaben deshalb nicht nur juristisch dokumentieren, sondern auch mit ihren Produktdatenrechten abgleichen.
Wo Hinweis und GARAN-Label erscheinen sollten
Die praktischen Leitlinien der EU-Kommission vom April 2026 unterscheiden beide Elemente. Für den allgemeinen Gewährleistungshinweis nennen sie als Beispiele die Kopfzeile des Shops, die Produktübersicht und den Checkout. Ein verständlicher Hinweistext kann die vollständige Mitteilung beim ersten Klick oder Mouseover öffnen. Das sind Platzierungsbeispiele, keine pauschale Vorgabe, alle drei Stellen gleichzeitig zu belegen.
Das GARAN-Label muss dagegen dem konkreten Produkt zugeordnet sein. Die Leitlinien zeigen dafür etwa die Bildergalerie oder Produktbeschreibung; eine kompakte Darstellung muss das vollständige Label zugänglich machen. Für zahlungspflichtige Onlinebestellungen verlangt § 312j Abs. 2 BGB die Informationen nach Nr. 11a außerdem unmittelbar vor Abgabe der Bestellung, klar verständlich und hervorgehoben. Eine Anzeige allein auf der Produktseite genügt dafür nicht.
Die Leitlinien sehen den Gewährleistungshinweis und, soweit einschlägig, das GARAN-Label auch in der Bestätigungsmail vor. Nach § 312f Abs. 2 BGB muss die Vertragsbestätigung die einschlägigen Pflichtangaben enthalten, sofern sie dem Verbraucher nicht bereits vor Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurden.
Was Händler jetzt prüfen sollten
Die Entwicklung ergänzt die bisherige etailment-Berichterstattung: Bei eBay stand vor allem die kurze Umsetzungsfrist für dokumentierte Felder im Mittelpunkt, bei Etsy die unklare Plattformlösung. Der neue Amazon-Punkt ist die Kombination aus automatischem Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung und einer katalogbasierten GARAN-Ausspielung.
Praktisch sollten Händler zuerst Produkte identifizieren, bei denen mit einer Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren geworben wird oder Lieferanten eine entsprechende Haltbarkeitsgarantie zusagen. Danach gehören Marke, Modellnummer und Garantiedauer in Feed, Warenwirtschaft, PIM und Marktplatz-Export auf den Prüfstand. Bei Amazon zählt zusätzlich, ob diese Felder an der ASIN überschreibbar sind. Bei eBay sollte geprüft werden, ob die betroffene Kategorie den neuen Aspekt akzeptiert und ob Listings mit fehlenden Angaben nach dem Start ohne Label bleiben.
Seit dem Stichtag sollten Händler auf Live-Produktseiten und im Bestellablauf kontrollieren, ob Amazon den Gewährleistungshinweis tatsächlich zentral ausspielt und ob das GARAN-Label bei Produkten mit vollständigen Daten korrekt erscheint. Dazu gehört auch die Prüfung der Bestätigungsmail. Ausgewählte Amazon- und eBay-Angebote sollten per Screenshot gesichert und offene Fälle mit Lieferantenangaben, ASIN-Rechten und Support-Tickets dokumentiert werden.
Ergänzt am 28. September 2026: Deutsche Rechtsgrundlage und Hinweise zur Platzierung sowie zur Vertragsbestätigung aufgenommen; zeitliche Bezüge aktualisiert.
