
HDE legt Verfassungsbeschwerde gegen Flashmob-Urteil ein
Das Bundesarbeitsgericht hatte es der Gewerkschaft Verdi erlaubt, in Tarifauseinandersetzungen so genannte Flashmobs zu organisieren. Der HDE ficht dies nun beim Verfassungsgericht an.
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Das Bundesarbeitsgericht hatte es der Gewerkschaft Verdi erlaubt, in Tarifauseinandersetzungen so genannte Flashmobs zu organisieren. Der HDE ficht dies nun beim Verfassungsgericht an.

Arbeitgeberpräsident Hundt übt Kritik am "Flashmob"-Urteil und an den Arbeitsrichtern: Sie sollten "im Supermarkt arbeiten", bevor sie solche Entscheidungen fällen.

Das Frankfurter Versandhaus hat freiwillige Zulagen mit einer Tariflohnerhöhung verrechnet. Die Arbeitsrichter störten sich daran, dass der Betriebsrat nicht eingeschaltet wurde.

Der Handelsverband HDE verteidigt das Urteil gegen die Kassiererin "Emmely". Die Entlastung zweier Bäcker zeige, dass die Gerichte mit Augenmaß vorgehen.

Auch die zweite Instanz erklärt die Kündigung einer Kassiererin für rechtens, weil sie Leergutbons unterschlagen hatte. Das Eigentum des Händlers stehe auch nicht für geringe Summen zur Disposition.