EU-Kommission drängt auf Entlastung kleiner Online-Händler
Die EU-Kommission hat sich in der Debatte um die PPWR ungewöhnlich deutlich positioniert. Unter einem Instagram-Video des Händlerbunds erklärte sie, Parlament und Mitgliedstaaten aufgefordert zu haben, die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für den grenzüberschreitenden Versand innerhalb der EU abzuschaffen. Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung sollten nationale Behörden Unternehmen, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, nicht sanktionieren, sondern zunächst verwarnen. Der Händlerbund meldet, die Kommission habe dazu bereits im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt.
Der Kern des Konflikts: Nach aktueller Regelung müssen Unternehmen, die Waren in andere EU-Länder versenden, einen sogenannten „Authorised Representative“ benennen. Die Kommission hält diese Vorgabe inzwischen offenbar selbst für überzogen. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland wurde ein hochrangiger EU-Beamter mit der Einschätzung zitiert, die Regelung sei eindeutig unverhältnismäßig. Damit stellt sich die Behörde ausdrücklich auf die Seite kleiner Händler, die vom zusätzlichen Verwaltungsaufwand besonders stark betroffen sind.
Rechtlich ändert die Positionierung jedoch vorerst nichts. Die Bevollmächtigten-Pflicht gilt zum Stichtag 12. August weiterhin unverändert. Zwar liegt der Vorschlag der Kommission auf dem Tisch, doch der Rat der EU hat die Beratungen laut Händlerbund bereits vor einigen Wochen eingestellt, weil eine Mehrheit der Mitgliedstaaten dagegen war. Im EU-Parlament wird derzeit nur noch eine deutlich reduzierte Variante verhandelt: eine Ausnahme für Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Die erste Lesung wird frühestens im Oktober 2026 erwartet.
Für den E-Commerce ist die Auseinandersetzung mehr als eine juristische Detailfrage. Während große Anbieter mit Landesgesellschaften oder bestehenden Partnerstrukturen die zusätzlichen Anforderungen leichter abfedern können, trifft dieselbe Pflicht kleinere Shops deutlich härter. Für Solo-Selbstständige oder kleine Teams, die gelegentlich Pakete nach Österreich, Frankreich oder in andere EU-Länder verschicken, kann der Aufwand den Nutzen des Auslandsversands übersteigen. Eine Regelung ohne Bagatellgrenze behandelt damit sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle gleich.
Die Debatte zeigt, wie schwierig die Balance zwischen Binnenmarkt, fairen Wettbewerbsbedingungen und praktikabler Gesetzgebung im Onlinehandel ist. Dass die Kommission selbst eine Korrektur fordert und bis dahin Zurückhaltung bei Strafen empfiehlt, ist ein starkes politisches Signal. Solange Rat und Parlament jedoch keine Einigung erzielen, bleibt für Händler vor allem Unsicherheit: Die Pflicht besteht fort, die Durchsetzung soll nach dem Willen der Kommission aber vorerst ausgesetzt oder zumindest auf Verwarnungen beschränkt werden.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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