Foto: Person hält Smartphone an einem Schreibtisch mit Kabel und Akten im Büro
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Alphabet wehrt sich gegen Android-Öffnung für KI-Rivalen

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Alphabet klagt vor dem EU-Gericht gegen zwei Auflagen der EU-Kommission nach dem Digital Markets Act, berichtet Heise.de. Ab Januar 2027 muss Google Suchdaten mit rivalisierenden Suchmaschinen teilen, ab Juli 2027 fremden KI-Chatbots dieselben Android-Schnittstellen öffnen wie Gemini. Alphabet sieht den Datenschutz in Gefahr: Der Suchverlauf der Nutzer gelange ohne ausreichende Anonymisierung an Dritte, Android büße Sicherheitsvorkehrungen ein.

Alphabet geht juristisch gegen zwei Auflagen der EU-Kommission vor, die auf dem Digital Markets Act beruhen. Wie Heise.de berichtet, hat die Google-Mutter beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage gegen Beschlüsse vom Juli eingereicht. Im Kern geht es um den Zugang zu Suchdaten und um Android-Schnittstellen, die künftig auch Drittanbieter nutzen sollen.

Streit um Suchdaten und Android-Zugänge

Nach den Vorgaben muss Google ab Januar 2027 Suchdaten mit rivalisierenden Suchmaschinen teilen. Ab Juli 2027 sollen Entwickler fremder KI-Dienste in Android denselben Schnittstellenzugang erhalten, den Google derzeit für Gemini nutzt. Die Kommission stützt sich dabei auf die Interoperabilitätsregeln des Digital Markets Act, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 7. Android gehört wie iOS zu den regulierten Plattformdiensten, weil Alphabet 2023 als Gatekeeper eingestuft wurde.

Alphabet warnt vor Risiken für Datenschutz und Sicherheit. Der Konzern argumentiert, die Weitergabe des privaten Suchverlaufs könne ohne ausreichende Anonymisierung erfolgen. Zudem würden aus seiner Sicht wichtige Sicherheitsvorkehrungen von Android geschwächt. Oliver Bethell, Senior Director of Competition bei Google, erklärte, die Entscheidungen zwängen den Konzern, private Suchverläufe weiterzugeben und Android-Schutzmechanismen zu reduzieren. Besonders sensibel seien Suchanfragen zu medizinischen Sorgen oder persönlichen Beziehungen.

EU verweist auf Schutzmechanismen

Die EU-Kommission hält dagegen, beide Maßnahmen enthielten solide Schutzvorkehrungen für Privatsphäre, Geräteintegrität und Sicherheit. Sie sieht die Vorgaben als Teil der DMA-Durchsetzung, mit der große Plattformbetreiber zu mehr Interoperabilität verpflichtet werden. Ziel ist, konkurrierenden Suchmaschinen und KI-Anbietern einen Zugang zu ermöglichen, der bislang Googles eigenen Diensten vorbehalten ist.

Unterstützung erhält die Kommission von DuckDuckGo. Die US-Suchmaschine, die sich selbst als datenschutzorientiert positioniert, bewertet das vorgesehene Anonymisierungsverfahren als tragfähig. Ein Sprecher erklärte, Googles Zweifel seien künstlich geschürt; durch die Berufung gewinne das Unternehmen vor allem Zeit.

Für Alphabet ist die Klage ein Versuch, zwei weitreichende DMA-Anordnungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Klage hat jedoch grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Damit bleiben die Fristen vorerst bestehen, sofern das EU-Gericht die Beschlüsse nicht ausnahmsweise aussetzt: Suchdaten sollen ab Januar 2027 geteilt werden, Android-Schnittstellen ab Juli 2027 geöffnet werden.

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