Foto: Person hält transparente Verpackungsfolie an einem sauberen Packtisch mit Kartons und Versandbeuteln.
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Koalition plant Steuer auf Kunststoff in Verpackungen

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Ab Juli 2027 will die Koalition Kunststoff in Verpackungen besteuern, berichtet Haendlerbund.de. Zahlen sollen laut Entwurf Hersteller und Importeure. Verbundverpackungen mit mehr als fünf Prozent Plastikanteil seien eingeschlossen. Recycelter Kunststoff könne auf Antrag steuerfrei bleiben. Auf den Handel könne die Abgabe über teurere Versandbeutel, Folien und Füllmaterial durchsickern; direkt treffe sie Händler, die Verpackungen selbst herstellen oder importieren. Der Bund rechne ab 2028 mit knapp 1,5 Mrd. Euro jährlich, die den deutschen Beitrag zur EU-Plastikabgabe decken sollen.

Ab Juli 2027 soll in Deutschland eine neue Steuer auf Kunststoff in Verpackungen gelten. Grundlage ist ein Entwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz, über den unter anderem Haendlerbund.de berichtet. Die Pläne von CDU/CSU und SPD beruhen auf einem Regierungsbeschluss vom Juli und befinden sich noch in der Abstimmung. Ziel ist es, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu senken und zugleich Einnahmen für den Bundeshaushalt zu erzielen.

Was besteuert werden soll

Erfasst werden sollen Kunststoffverpackungen sowie Folien, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln. Auch Verbundverpackungen fallen unter die Regelung, wenn ihr Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Die Steuer entsteht laut Entwurf bei Herstellung, Einfuhr oder Verbringen der Verpackungen. Verpackungen aus recyceltem Kunststoff können auf Antrag steuerfrei bleiben. Privatpersonen, die betroffene Produkte weitergeben, sollen dagegen nicht steuerpflichtig sein.

Die Koalition geht zunächst von rund drei Millionen Tonnen steuerpflichtiger Verpackungen pro Jahr aus. Diese Menge soll perspektivisch sinken. Für 2027 rechnet der Bund mit 805 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen. Ab 2028 sollen es knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich sein. Damit soll der deutsche Beitrag zur EU-Plastikabgabe gedeckt werden, die seit 2021 besteht und 80 Cent je Kilogramm nicht recycelter Kunststoffverpackungsabfälle beträgt.

Folgen für Handel und Preise

Direkt steuerpflichtig wären nach dem Entwurf zunächst Hersteller und Importeure von Verpackungen. Für den Handel kann die Abgabe dennoch relevant werden, wenn Lieferanten höhere Kosten weitergeben. Betroffen sein könnten vor allem Versandbeutel, Folien und Füllmaterial. Händler, die Verpackungen selbst herstellen oder aus dem Ausland einführen, wären unmittelbar erfasst. Damit rückt die geplante Steuer auch für den Onlinehandel in den Blick, insbesondere bei verpackungsintensiven Versandprozessen.

Aus der Branche kommt deutliche Kritik. Plastics Europe Deutschland bezeichnet den Entwurf als „nationales Steuerexperiment“ und sieht offene Umsetzungsfragen. Weitere Verbände lehnen die Steuer ab. Die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen spricht sich stattdessen für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ökomodulierung der Lizenzentgelte aus. Zudem warnen Branchenvertreter vor einer Weitergabe der Kosten an Verbraucher. Ein Verbändepapier vom Juli beziffert die durchschnittliche Mehrbelastung auf etwa 50 Euro je Haushalt und Jahr.

Umweltpolitische Einordnung

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Ansatz grundsätzlich, fordert aber eine stärkere Ausrichtung auf Einwegverpackungen. Mehrweg dürfe keinesfalls belastet werden. Außerdem solle die Abgabe auf Papier, Pappe, Karton sowie Metalle wie Aluminium und Weißblech ausgeweitet werden, damit Unternehmen nicht auf andere Materialien ausweichen. Damit verbindet sich die Steuerdebatte auch mit Fragen der Nachhaltigkeit und der künftigen Verpackungsstrategie.

Ob die geplante Kunststoffverpackungsteuer in dieser Form kommt, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Bis zum geplanten Start im Juli 2027 bleiben zentrale Fragen zur Ausgestaltung, zur Weitergabe der Kosten und zur praktischen Umsetzung offen.

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